Nach tödlichem Badeunfall in Neuss Baggerloch darf eingezäunt werden

Uedesheim · Das Nordufer des Sees am Blankenwasser war im Sommer eine beliebte aber illegale Badeanstalt. Zaun und Bewuchs sollen den Zugang erschweren und helfen, tödliche Badeunfälle zu verhindern.

 Die ehemalige Kiesgrube am Blankenwasser wurde in Sommer von vielen Badegästen besucht. Ein Zaun soll sie künftig fernhalten.

Die ehemalige Kiesgrube am Blankenwasser wurde in Sommer von vielen Badegästen besucht. Ein Zaun soll sie künftig fernhalten.

Foto: Christian Kandzorra

Der Kreis als Untere Landschaftsbehörde hat seine grundsätzliche Weigerung, Zäune am Baggersee südlich der Autobahn 46 zu erlauben, aufgegeben. Zumindest das nördliche Ufer und damit der Teil der Kiesgrube an der Straße Am Blankenwasser, wo Ende April bei einem Badeunfall ein 18-jähriger Neusser zu Tode gekommen war, soll nun gegen unbefugtes Betreten gesichert werden können. Das ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Stadt und Rhein-Kreis, über die jetzt der Ordnungsdezernent Holger Lachmann die Politik informierte.

Der tödliche Badeunfall an dem Baggerloch war zudem Anlass für eine breit angelegte Informationskampagne. Als Zielgruppe hatte Bürgermeister Reiner Breuer unmittelbar nach dem Unglück die Jugendlichen an den weiterführenden Schulen ausgemacht. Diese Schulen seien inzwischen allesamt angeschrieben worden, sagt Breuer. Dabei wurden sie mit Flyern und mit Informationen zum Baden in Seen und im Rhein versorgt, um das Thema im Unterricht ansprechen zu können. „Ein Baggersee sieht so unschuldig aus“, sagt Lachmann, dabei könnten Strömungen in der Tiefe solcher Gewässer oder große Temperaturunterschiede Situationen heraufbeschwören, die, so der Dezernent, „auch für geübte Schwimmer gefährlich sind“.

Trotzdem spielten nach dem Unfall im Frühjahr Zäune als Element einer Absicherung solcher Gewässer keine Rolle. Ein Zaun, so erinnerte noch einmal Reinhard Jung als Sprecher des Rhein-Kreises, sei nur für die Dauer der Auskiesung vorgeschrieben und nur für diesen Zeitraum genehmigt worden. Bei der Rekultivierung im Anschluss an das Betriebsende hätten 2008 alle Betriebseinrichtungen im und am Gewässer entfernt werden müssen, inklusive der Zäune. Begründung für diese behördliche Auflage: Der See soll wieder Teil der Landschaft werden. Am „Jröne Meerke“ und Reuschenberger See liege der Fall genauso.

Nach der Schlussabnahme sei seinerzeit von der Unteren Wasserbehörde eine Beschilderung empfohlen worden. Allerdings sei „Betreten verboten“ mit den Buchstaben des Bundesnaturschutzgesetzes eigentlich unvereinbar, sagt Jung. Tafeln wie „Steilufer – Betreten verboten“ oder „Baden verboten“ wären statthaft, so Jung. Aber die wurden ignoriert oder zerstört.

Mit der Kehrtwende des Kreises in diesem Punkt können die Grundbesitzer an diesem See, an dem baden zwar verboten aber die Regel ist, ihr Eigentum nun sichern. Zehntausend Badende seien es dieses Jahr sicher gewesen, sagt Paul Erich Gürtler, dem Flächen am nördlichen und am südlichen Ufer gehören und der bereits signalisiert hat, sich einer Zaun-Lösung nicht zu verschließen. Er erinnert daran, dass er schon im Jahr 2014 im Rathaus eine Dokumentation vorlegte, die eine massive Freizeitnutzung gerade an Sommerwochenenden belegt, doch sei das ohne Resonanz geblieben. Auch um dieses illegale Baden zu kanalisieren und damit auch das Müllproblem in den Griff zu bekommen, hatte Gürtler noch am Freitag in der Bürgerfragestunde zur Ratssitzung auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung gedrängt. Diese planungsrechtliche Debatte, stellt Lachmann klar, habe aber mit dem Thema Zaun nichts zu tun. „Das ist reine Ordnungspolitik.“

 Am Blankenwasser wird gerne gebadet. Unerlaubt.

Am Blankenwasser wird gerne gebadet. Unerlaubt.

Foto: Simon Janssen

Flankierend zum Bau von Zaunanlagen ist aus Lachmanns Sicht auch das Thema Bewuchs geeignet, um den Zugang zum Nordufer des Sees und einer dort besonders exponierten Halbinsel zu erschweren. Das allerdings hatten Anlieger wie Gürtler schon versucht. Im Ergebnis, so referierte Gürtler schon vor Wochen, hat das nicht funktioniert. „Die Besucher schneiden sich Schneisen durch die Bepflanzung.“

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