Neuss Mutter kämpft um ihre Altersvorsorge

Neuss · Stephany Hahne aus Neuss hat einen Teilerfolg erzielt, die Jahre als Alleinerziehende doch noch für ihre Riester-Rente anrechnen lassen zu können. Die Familienkasse hat nach unserer Berichterstattung zumindest teilweise eingelenkt.

 Stephany Hahne mit Lucas (l.) und Clemens: Sie kämpft als alleinerziehende Mutter um die Kindergeldberechtigung und ihre Altersvorsorge.

Stephany Hahne mit Lucas (l.) und Clemens: Sie kämpft als alleinerziehende Mutter um die Kindergeldberechtigung und ihre Altersvorsorge.

Foto: Lber

Bis vor Kurzem blickte die 49-jährige Neusserin Stephany Hahne noch voller Sorge in ihre Zukunft. Denn die alleinerziehende Mutter von zwei studierenden Söhne musste befürchten, sozusagen aus der Kindererziehungszeit schnurstracks in die Altersarmut zu geraten. Sie hatte zwar von ihrem spärlichen Gehalt aus einem Teilzeitjob 9500 Euro für eine Riester-Rente abgeknapst und eingezahlt. Aber plötzlich hieß es von der Familienkasse Mönchengladbach, die Mutter sei nach ihrer Scheidung überhaupt nicht kindergeldberechtigt gewesen, obwohl das Kindergeld all' die Jahre auf ihr Konto überwiesen worden war. Die Folge: Nun spielte auch die Versicherung nicht mehr mit und wollte ihre Riester-Rente einkassieren.

Doch jetzt kann Stephany Hahne nach unserer Berichterstattung einen Teilerfolg verbuchen und schon etwas sorgenfreier in ihre Zukunft blicken: Die Familienkasse hat eingelenkt und will nun zumindest für vier der ausstehenden sechs Jahre attestieren, dass die Mutter doch kindergeldberechtigt war. Um die weiteren zwei Jahre will Hahne noch kämpfen und hat sich deshalb an einen Ombudsmann gewendet.

Und sie ist nicht mehr alleine, denn auf unsere Berichterstattung hin haben sich auch weitere Betroffene gemeldet, die fast 1:1 das erlebt haben, was der Neusserin widerfahren ist. Darunter ist auch eine Frau aus Rommerskirchen. Sie berichtet genauso wie Stephany Hahne, dass ihr mittlerweile geschiedener Ehemann den Kindergeldantrag nach der Geburt ihrer Kinder unterschrieben hatte.

Bei der Trennung war das Kindergeld zwar auf die Konten der Mütter überwiesen worden, wobei allerdings der Fehler bei den zuständigen Familienkassen gelegen haben muss, wie es jetzt eine Expertin gegenüber unserer Zeitung aufdeckte. Nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) hätten die zuständigen Familienkassen die Frauen darauf aufmerksam machen müssen, dass sie nach der Trennung oder Scheidung neue Kindergeldanträge auf ihre Namen hätte stellen müssen, betont eine ehemalige Mitarbeiterin einer Familienkasse, die nicht namentlich genannt werden möchte.

Dies sieht die Sprecherin der Familienkasse NRW West, Bianca Winter, aber anders: Die Aussagen der Expertin hätten für den Fall Hahne keine Relevanz. Außerdem habe die Familienkasse nur zwei Möglichkeiten: Sie könne, wie der Mutter angeboten, die Kindergeldberechtigung für vier Jahre rückwirkend zuerkennen. "Oder der zweite Schritt wäre aber, dass wir das gesamte Kindergeld zurückfordern müssten. Dann stünde sich die Familie aber viel schlechter. Wir werden das aber noch mit den Betroffenen gemeinsam ausrechnen", kündigt Winter an.

Für kommenden Mittwoch sei das Gespräch terminiert, berichtet Stephany Hahne unserer Zeitung. Allerdings seien ihr im Vorfeld dieses Treffens noch keine weiteren Zusagen gemacht worden, fügt sie hinzu. Aber die Familienkasse habe bereits "sehr schwere Geschütze aufgefahren" und ihrem Ex-Mann mitgeteilt, er müsse eigentlich 18.000 Euro an Kindergeld zurückzahlen, wenn er die Summe nicht an seine geschiedene Frau weitergeleitet habe. Das bewertet Stephany Hahne so: "Eine subtile Art, Druck auszuüben und ein Versuch, von Fehlern abzulenken, die eigentlich die Familienkasse zu verantworten hat", sagt sie und will auf jeden Fall weiter kämpfen.

Sie sei jetzt durch den Teilerfolg ermutigt: "Ich rate auch den anderen betroffenen Müttern, für die ihnen zustehende Altersversorgung zu kämpfen", sagt sie.

(NGZ)
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