Entwurf des Luftreinhalteplans Möglichkeiten zum Protest

Entwurf des Luftreinhalteplans · Noch bis zum 8. November ist der Planentwurf bei der Stadt Neuss (Amt für Stadtplanung, Rathaus, Michaelstraße, Eingang 5, Zimmer 3.805 und 3.806) und bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Dienstgebäude Cecilienallee 2, Zimmer Ce 64) einzusehen. Zusätzlich kann der Planentwurf in seiner endgültigen Fassung auch auf der IHK-Internetseite im Bereich "Unsere Themenschwerpunkte" eingesehen werden. Hier finden Interessierte auch weitere Informationen zum Thema. Der Entwurf des Luftreinhalteplans ist auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf ( ) zu finden.

Noch bis zum 8. November ist der Planentwurf bei der Stadt Neuss (Amt für Stadtplanung, Rathaus, Michaelstraße, Eingang 5, Zimmer 3.805 und 3.806) und bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Dienstgebäude Cecilienallee 2, Zimmer Ce 64) einzusehen. Zusätzlich kann der Planentwurf in seiner endgültigen Fassung auch auf der IHK-Internetseite www.mittlerer-niederrhein.ihk.de im Bereich "Unsere Themenschwerpunkte" eingesehen werden. Hier finden Interessierte auch weitere Informationen zum Thema. Der Entwurf des Luftreinhalteplans ist auch auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf (www.brd.nrw.de) zu finden.

Stichtag 22. November

Innerhalb des Öffentlichkeitsbeteiligungszeitraums, spätestens jedoch bis zum 22. November, haben betroffene Unternehmen die Möglichkeit, zum Planentwurf gegenüber der Bezirksregierung und der Stadt Neuss schriftlich Stellung zu nehmen. Dies kann auch per Email an die Adresse luftreinhaltung@brd.nrw.de geschehen.

Unternehmen, die sich durch die Maßnahmen des Luftreinhalteplans beeinträchtigt fühlen oder sonstige Anregungen oder Ergänzungen haben, sollten spätestens bis zum 13. November auch die IHK informieren.

(RP)
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