Neuss Mikrofon-Anlage im RLT muss erneuert werden

Neuss · Fast wäre es bei der Premiere des Musicals "Cabaret" im November im RLT zum Super-GAU gekommen. "Wir haben ein paar Tage lang gezittert", gibt Dirk Gondesen, Verwaltungsdirektor der Bühne, zu.

 Singt mit Mikroport: Stefan Schleue im Musical "Cabaret". Foto: B. Hickmann

Singt mit Mikroport: Stefan Schleue im Musical "Cabaret". Foto: B. Hickmann

Foto: B. Hickmann

Denn just zur Premiere des Musicals wurden die bundesdeutschen Theater, und eben auch das RLT, darüber unterrichtet, dass die bisherigen Frequenzen für die drahtlosen Mikrofone und Mikroports nicht mehr zur Verfügung stehen, weil sie von der Bundesnetzagentur an Mobilfunkanbieter versteigert wurden und von diesen auch baldigst genutzt werden wollen. "Dann ist kein Empfang mehr möglich", erklärt Fredo Helmert, Chef der RLT-Tonabteilung, nüchtern.

Das einzig Machbare in seinen Augen war damals, "wenn möglich, die Mikros umzufrequentieren, und wenn nicht, dann neu anzuschaffen". Das war nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch der Zeit: Die Umfrequentierung kann nämlich nur der Mikro-Hersteller vornehmen, und der war mit Anfragen so überlastet, dass es ein paar Tage fraglich schien, ob die nötigen Mikros zur Musical-Premiere wieder bereitstünden.

Seit über 20 Jahren werden vor allem bei Musikproduktionen drahtlose Mikros im RLT eingesetzt. 20 Stück hat Fredo Helmert heute in seinem Equipment, die Hälfte davon ist so alt, dass sie nur ausgetauscht werden kann, "denn die Umfrequentierung ist bei ihnen technisch nicht mehr möglich".

Rund 12 800 Euro hat das RLT in die Umrüstung und Neuanschaffung investiert. Geld, das "aus dem Haushalt herausgeschnitten werden muss", sagt Gondesen. Es gibt zwar über den Deutschen Bühnenverein die Möglichkeit, einen Zuschuss vom Bund zu bekommen, weil das Bundeswirtschaftsministerium für die Betroffenen 129 Millionen Euro bereitstellen will. Was aber davon in Neuss ankommt, ist derzeit laut Gondesen völlig unklar. Denn bei der Berechnung wird der aktuelle Wert der Ausrüstung zugrunde gelegt. Aber alles, was älter als drei Jahre ist, gilt als abgeschrieben und hat nur noch einen buchhalterischen Wert von einem Euro.

(dhk)
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