Neuss Land entlastet Stadt bei Vorschuss zum Unterhalt

Neuss · Beim Unterhaltsvorschuss kann die Stadt Neuss auf zusätzliche finanzielle Entlastung vom Land setzen. Darauf weist der Landtagsabgeordnete Jörg Geerlings (CDU) hin. Rund 1,3 Millionen Euro jährlich überweist das Land NRW in den kommenden Jahren mehr, für dieses Jahr sind es 630.000 Euro. Das geht aus dem Entwurf für das Nachtragshaushaltsgesetz hervor, der derzeit im Parlament beraten wird.

Zum 1. Juli 2017 trat eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) in Kraft. Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder, die bei einem Elternteil leben, deren anderer Elternteil aber seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Im Rahmen der Neuverhandlung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes verabredet. Zum einen wurde das Bezugsalter der Kinder von zwölf auf 18 Jahre heraufgesetzt, zum anderen die Begrenzung der Bezugsdauer auf 72 Monate abgeschafft. Für die Stadt bedeutet dies Mehrausgaben. Das Land will in Zukunft 30 Prozent statt bislang zwölf Prozent der Kosten übernehmen.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort