Neuss Kreis plant Ratgeber für Neuss - Stadt weiß von nichts

Neuss · Für die Städte Grevenbroich, Dormagen, Kaarst, Korschenbroich und Jüchen existiert er bereits. 2018 soll der Familienfreizeit-Führer "Familien Freizeit Tipps" des Rhein-Kreises dann auch für Neuss erscheinen. "Neuss wird sozusagen die letzte Station in der Reihe sein", kündigte Kreissprecher Reinhold Jung im Gespräch mit unserer Redaktion an.

Die Stadt Neuss weiß jedoch noch nichts von dem Projekt. "Noch gibt es keine Kooperation mit dem Kreis", erklärte Tobias Spange vom städtischen Presseamt, der zudem darauf aufmerksam machte, dass in der Stadt bereits ein umfangreiches Ratgeber-Angebot für Familien mit Kindern existiere. So erscheine alle zwei Monate das Magazin "Kinder Kinder" mit Tipps und Terminen im gesamten Rhein-Kreis, das von einer Werbeagentur erstellt wird. "Das Magazin bietet eine große Tiefe an Angeboten und wird in allen Kitas und Schulen verteilt. Darüber hinaus geben wir in den Ferien auch noch eigene Informationen an die Öffentlichkeit, um die Leute auf unsere Angebote aufmerksam zu machen", sagte Tobias Spange. Gleichwohl sei die Stadt durchaus aufgeschlossen, Gespräche mit dem Kreis zum Thema "Familien Freizeit Tipps" zu führen, um Ideen auszutauschen.

Doch was genau ist Inhalt des Familienfreizeit-Führers? Mit dem kostenfreien Ratgeber sollen Familien Tipps für eine günstige Freizeitgestaltung in Wohnortnähe erhalten. Egal, ob mit dem Fahrrad oder zu Fuß. Teil des Freizeitführers sind unter anderem Routen entlang familiengerechter Ziele, wie offene Schulhöfe zum Fahrradfahren lernen, Informationen über besondere Sehenswürdigkeiten, kreative Spiel- und Bastelideen, Sport und Bewegungsangebote, Spielplätze oder Wald- und Wiesenflächen.

Durch Kultohr, den Handy-Kulturführer im Rhein-Kreis Neuss, sollen vor Ort Informationen abrufbar sein. Die kostenfreie Web-App ist im App-Shop erhältlich. Auch die Tipps, die im Ratgeber "Familien Freizeit Tipps" zu finden sein werden, sollen im Internet auf der Seite des Rhein-Kreises zur Verfügung stehen.

(NGZ)
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