Schützenfeste in Neuss Entscheidung gibt Vereinen und Veranstaltern Planungssicherheit

Meinung | Neuss · Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt. Gut ist die Entscheidung, weil gleich für einen großen Zeitraum entschieden wurde. Das gibt Vereinen und Veranstaltern Planungssicherheit, schreibt unser Autor

 NGZ-Redakteur Christoph Kleinau kommentiert.

NGZ-Redakteur Christoph Kleinau kommentiert.

Foto: Endermann, Andreas (end)

„Großveranstaltungen spielen in der Infektionsdynamik eine große Rolle, deshalb bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.“ Dieser knapp formulierte Beschluss von Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder lässt keine Interpretationen zu. Der Beschluss ist noch kein Gesetz, aber er wird es. Also muss niemand hoffen, ob die vom Land noch zu fassenden Einzelbestimmungen vielleicht doch noch... Nein, das Thema ist durch, gut so. Gut ist die Entscheidung, weil bei Fristen und Fristverlängerungen nicht mehr in Tagen oder wenigen Wochen gerechnet wird, sondern gleich für einen großen Zeitraum entschieden wurde. 31. August: Das gibt Vereinen wie Veranstaltern Planungssicherheit – so bitter das im Einzelfall in der Konsequenz sein mag.