Neuss Kleintier Giftschlange

Neuss · Neuss Dennis Fink hat keine Giftschlangen im Sortiment seines "Repty-Shop" am Berliner Platz. "Aus Prinzip nicht." Trotzdem war der Zwischenfall vom Montag, als ein junger Neusser in seiner Wohnung von einer seiner giftigen Klapperschlangen gebissen wurde und eine aufwendige Rettungsaktion auslöste, am Mittwoch auch an seiner Ladentheke ein Thema. Eine Frage dabei: Gibt es eigentliche keine Richtlinien für die Haltung dieser Tiere?

Neuss Dennis Fink hat keine Giftschlangen im Sortiment seines "Repty-Shop" am Berliner Platz. "Aus Prinzip nicht." Trotzdem war der Zwischenfall vom Montag, als ein junger Neusser in seiner Wohnung von einer seiner giftigen Klapperschlangen gebissen wurde und eine aufwendige Rettungsaktion auslöste, am Mittwoch auch an seiner Ladentheke ein Thema. Eine Frage dabei: Gibt es eigentliche keine Richtlinien für die Haltung dieser Tiere?

Die gibt es nicht. In acht Bundesländern ist die Haltung gefährlicher Tiere, zu denen die Giftschlangen zweifelsohne zählen, durch Rechtsvorschriften geregelt. "Die sind zum Teil hanebüchen", erklärt Markus Juschka vom Düsseldorfer Aquazoo. Nordrhein-Westfalen allerdings gehört zu den Bundesländern wo es so etwas nicht gibt. Noch nicht, denn der Neusser Juschka gehört einer Kommission an, die an einem solchen Regelwerk arbeitet. Ziel: gefährliche Tiere nur in Hände gelangen zu lassen, die damit umgehen können.

Derzeit, so Fink, ist die Sachlage eindeutig: "Schlangen sind als Wirbeltiere an Interessenten ab 16 Jahre frei verkäuflich." Und weil Giftschlangen - anders als Hunde oder Katzen - laut Mietrecht als Kleintiere gelten, hat kein Vermieter eine Handhabe, Giftschlangenhaltung zu verbieten.

Ein gänzlich rechtsfreier Raum allerdings ist die Schlangenhaltung nicht. Das Tierschutzgesetz etwa definiert Mindeststandards für Terrariengrößen, der von der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) erarbeitete Sachkundeordner macht die Haltung in separaten Räumen zur Vorgabe oder schreibt bruchsicheres Glas für die Terrarien vor. Problem: Weil Giftschlangen wie Kreuzottern keiner Meldepflicht unterliegen, könnten sich die Halter etwaigen Kontrollen entziehen.

Einer, der seine Tiere meldete, sich sachkundig machte und trotzdem von einer Sandviper gebissen wurde, ist Wolfgang Maes. "Ich habe nur einmal einen Fehler gemacht", erklärt der heutige Baubiologe und Journalist aus Neuss, der nach dem Biss der Giftschlange vor genau 20 Jahren Monate benötigte, bis er wieder auf dem Damm war und der noch heute an Spätfolgen dieses Zwischenfalls leidet. Der Biss damals war für ihn das Zeichen, konsequent auszusteigen. "Eine Woche später hatte ich keine Giftschlange mehr."

Dennis Fink will es gar nicht so weit kommen lassen. "Ich will eine Schlange auch mal aufnehmen können, ohne gleich um mein Leben fürchten zu müssen", sagt der 28-Jährige, der sich schon seit Jahren mit Reptilien beschäftigt, sich die Haltung einer Giftschlange aber nicht zutraut.

Dass er diese in seinem Fachgeschäft nicht anbietet, hat indes noch andere Gründe. "Giftschlangen gehören meiner Ansicht nach nicht in private Hände, sondern in den Zoo." Die Giftschlangenhaltung würde überdies in Vereinen organisiert und brauche den Handel kaum.

Am Donnerstag in der NGZ: Interview Markus Juschka

(NGZ)
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