Neuss setzt Staatsvertrag für Glückspielstätten um Klagewelle der Spielhallenbetreiber

Neuss · Die Stadt reduziert die Zahl der Spielhallen bis Mitte 2021 von 27 auf fünf. Die Betreiber wehren sich, 36 klagen schon.

 Die Stadt will die Spielsucht weiter eindämmen und die Zahl der Spielhallen von 27 auf fünf senken. 36 Klagen dagegen liegen schon vor, 116 könnten es werden.

Die Stadt will die Spielsucht weiter eindämmen und die Zahl der Spielhallen von 27 auf fünf senken. 36 Klagen dagegen liegen schon vor, 116 könnten es werden.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Im Briefkasten der Stadtverwaltung landet derzeit fast täglich Post vom Rechtsanwalt. Denn die Stadt muss den Glücksspielstaatsvertrag umsetzen – und die Spielhallenbetreiber reagieren darauf mit Klagen. 36 sind inzwischen anhängig, berichtet Ordnungsdezernent Holger Lachmann. Gehen die Unternehmer zur Durchsetzung ihrer Interessen durch alle Instanzen, addiert sich das Prozesskostenrisiko schon jetzt auf 0,6 Millionen Euro, wie Jochen Goerdt (CDU) hochrechnete. Er ermunterte im Namen aller Mitglieder des Hauptausschuss die Verwaltung trotz dieses beachtlichen Betrages, Rückgrat zu zeigen. „Die Stadt sollte das Gesetz konsequent umsetzen.“

Genau das will die Verwaltung auch tun, steht aber nach Lachmanns Darstellung vor einem echten Problem. Die Erlasse der Landesregierung aus dem Jahr 2016 zu diesem Staatsvertrag seien nicht so formuliert, dass klare Kategorien definiert sind, die man bepunkten und damit rechtssicher bewerten  könne, sagte Lachmann. Und ein Losverfahren zur „Klärung“ hat das Land ausdrücklich ausgeschlossen. Lachmann spricht von einem „dynamischen Prozess“ und schließt weitere Klagen nicht aus. 116 könnten es werden, weil jeder Unternehmer auch einen (positiven) Bescheid eines Konkurrenten angreifen kann.

Der Glückspielstättenstaatsvertrag wurde am 1. Dezember 2012 in Kraft gesetzt. Mit ihm wurden die Kriterien für die Genehmigung von Spielhallen deutlich verschärft. Es wurde ein Mindestabstand von 350 Metern definiert, der zwischen zwei solchen Lokalen liegen muss. Zudem wurde untersagt, das künftig mehrere Spielhallen in einem Gebäude untergebracht sein dürfen. Um nur zwei Beispiele zu nennen. Der Gesetzgeber verband den Vertrag mit einer bereits abgelaufenen Übergangsfrist und der Möglichkeit, vor Ort Härtefall-Regeln formulieren zu können. Auch davon machte die Stadt Neuss Gebrauch, als sie mit dem „Aufräumen“ begann. Das Ziel aber bleibt: Bis Mitte 2021 sinkt die Zahl der Vergnügungsstätten von derzeit 27 auf fünf.

Unklar ist nach Darstellung von Thomas Mathen vom Ordnungsamt der Stadt noch, wie landesweit mit den Wettbüros umgegangen werden soll. Weil Glücksspielstätten nämlich auch nicht mehr in der Nähe von Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen statthaft sind, fragte Marc Vanderfuhr (SPD), ob der Abstand vom Jugendzentrum „Greyhound/Pier 1“ zum Wettbüro auf der Galopprennbahn ausreichend ist. Das sei eine Problemstellung, sagte Bürgermeister Reiner Breuer mit Blick auf die schon ausgesprochene Kündigung an den Neusser Reiter- und Rennverein, „die man auch anders lösen kann.“

Die Zahl der Spielhallen abzubauen ist das eine. „Wir betreiben das weiter“, sagt Lachmann, „um die Spielsucht einzudämmen.“ Ganz verbieten kann eine Stadt solche Einrichtungen aber nicht. Deshalb wurde erst vor kurzem ein „Steuerungskonzept Vergnügungsstätten“ verabschiedet, mit dem man künftige Ansiedlungswünsche in Richtung von fünf Kernzonen kanalisieren kann. Dies sind die Gewerbegebiete an  Heerdterbuschstraße, Hammer Landstraße, Moselstraße, Bonner Straße und Am Fuchsberg.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort