Neuss Klage gegen Biergarten auf Freithof

Neuss · Der Hauseigner wehrt sich gegen einen Betrieb, der von 8 bis 24 Uhr möglich wäre.

 Die Sturmschäden auf dem Freithof sind beseitigt, die "Schwan"-Wirte machen einen neuen Anlauf, um ihren Biergarten aufzubauen.

Die Sturmschäden auf dem Freithof sind beseitigt, die "Schwan"-Wirte machen einen neuen Anlauf, um ihren Biergarten aufzubauen.

Foto: Andreas Woitschützke

Ein Jahr lang hält Martin Rapp schon die Genehmigung für einen Biergarten auf dem Freithof in Händen, jetzt will der Inhaber des Lokals "Schwan am Markt" eröffnen. Doch das Projekt erfährt immer neue Rückschläge. Zuletzt war es Sturm "Ela", der am Pfingstmontag auch die Platanen auf dem Freithof übel zurichtete und unter abbrechenden Ästen einen Teil der Außengastronomie begrub.

Nun droht ein Rechtsstreit. Denn im Auftrag einer Familienangehörigen, die in der Nachbarschaft eine Immobilie besitzt, hat Rechtsanwalt Cornel Hüsch Klage gegen die schon ein Jahr alte Baugenehmigung eingereicht. Vorsorglich, wie er betont. Hüsch wehrt sich vor allem dagegen, dass im Biergarten ein Betrieb von 8 bis 24 Uhr erlaubt ist - und das theoretisch an 365 Tagen im Jahr. Das sei rücksichtslos. "Die Wohnqualität in einer Stadt steigt nicht, wenn die Lautstärke steigt", sagt er mit Blick auf Neubauvorhaben auf dem angrenzenden Münsterschulareal.

Es gehe seiner Mandantin aber auch um den Schutz der Umgebung mit dem direkt benachbarten, denkmalgeschützten Quirinusmünster, sagt er. "Die Stadt ist verpflichtet, für ein anständiges Bild zu sorgen und nicht die wirtschaftlichen Überlegungen eines Betreibers obenanzustellen", sagt er. Die Art und Weise der Ausstattung des Biergartens müsse umgebungsrelevant sein, sagt Hüsch - und das kann er vor allem mit dem als Ausschankstelle gedachten Schiffscontainer nicht erkennen. Man sei aber nicht generell gegen den Biergarten, hält Hüsch fest, sondern habe Gesprächsbereitschaft signalisiert - und die Klage nur eingereicht, damit keine Frist verstreiche.

Michael Kloppenburg vom Presseamt bestätigt die genehmigte lange Betriebszeit. Er hält aber fest: "Der Baugenehmigung liegt ein Schallgutachten auf Basis der Richtlinie des Landes zum Freizeitlärm zugrunde." Mit der Genehmigung wären auch Auflagen gemacht worden. So sei ein Betrieb nicht möglich, wenn im Münster nebenan ein Gottesdienst gefeiert oder ein Konzert gegeben werde.

Martin Rapp pocht auf diese Genehmigung und betont, dass die Idee mit dem Biergarten von der Stadt an ihn herangetragen worden sei. Er signalisiert aber auch ein Entgegenkommen: "Wir wollen niemanden ärgern."

(NGZ)
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