Experiment in Neuss Gemeinde organisiert sich ohne Pfarrgemeinderat
Gnadental · Im Seelsorgebereich „Rund um die Erftmündung“ wird es für die Dauer von zunächst drei Jahren ein neues Modell zur Mitwirkung der Laien geben. Den Mitgliedern der Kirchengemeinde St. Konrad wurde dieses Modell jetzt in einer gut besuchten Gemeindeversammlung vorgestellt, berichtet Diakon Matthias Godde.
Mit dieser Neuerung reagieren die vier Gemeinden des Seelsorgebereiches auf die Situation, dass sich nicht genügend Bewerber für den Pfarrgemeinderat und seine Ortsausschüsse fanden. Sie entwickelten ein neues Modell der Mitwirkung, das ein Engagement nicht an eine Wahl und eine langjährige Verpflichtung knüpft.
Statt eines für alle vier Gemeinden zuständigen Pfarrgemeinderates soll es nun ein Forum und statt der früheren Ortsausschüsse in den Gemeinden sogenannte Kernteams geben. Ganz ohne Wahlen wird es also auch künftig nicht gehen. Die soll am Wochenende 29. und 30. September erfolgen.
In der Pfarrversammlung wurde dargelegt, dass jedes der vier Kernteams über zwei bis vier Mitglieder verfügen soll. Diese werden in einem Gottesdienst Anfang Oktober auch beauftragt. Diese Kernteams wiederum sollen dann die Gemeindemitglieder zu offenen Runden einladen, aus denen ein bis zwei Vertreter für das „Forum Erftmündung“ bestimmt werden. Das soll sich mit überörtlichen Themen befassen. Spätestens im November soll es eine konstituierende Sitzung geben, die dann auch die Amtszeit des Pfarrgemeinderates beendet, der – weil es im Herbst 2017 zu keiner Wahl gekommen war – sozusagen geschäftsführend im Amt verblieb.
Das Modell des Neusser Seelsorgebereiches ist im Erzbistum Köln noch ohne Vorbild. Es wurde im Pastoralteam entwickelt und in einem ersten Treffen Mitte Februar in Gemeindeversammlungen vorgestellt. Danach lag es lange dem Generalvikariat vor. Nachdem der Diözesanrat, das höchste Laiengremium im Erzbistum Köln, diesem Versuch ebenso zugestimmt hat wie das Referat „Regionale Fachberatung“ des Generalvikariates, wurde die „Abweichung von der Satzung für Pfarrgemeinderäte“ genehmigt – „ad experimentum“, wie es heißt.