Kommentar Keine Interpretationsfrage

Manchmal scheint Elternwille Interpretationssache zu sein. Wer die Diskussion im Rat am vergangenen Freitag mitverfolgt hat, der konnte daraus nur einen Schluss ziehen: Der Beschluss zur Gründung einer Sekundarschule ist ein — aus Gründen der Fristeinhaltung gefasster — Vorratsbeschluss, der in einen Beschluss zur Gründung einer vierten Gesamtschule umgewandelt wird, wenn dies der Elternwille dokumentiert.

Jüngste Äußerungen aus der CDU/FDP-Koalition lassen erkennen, dass die von dieser klaren Linie abweicht. Die Koaltion bekam für den Antrag zur Gründung einer Sekundarschule im Rat ein einstimmiges Votum. Das ist Fakt. Tatsache ist auch, dass es sich dabei um eine Schule handelt, in der Kinder länger gemeinsam lernen. Auch dass diese zusätzliche Möglichkeit schon 2013 angeboten wird, kann als Reaktion auf den Elternwillen verstanden werden . Doch konsequent wird der nur erfüllt, wenn eine — wahrscheinliche — Mehrheit für die Gesamtschule zu deren Gründung führt. Wer A sagt, kann sich vor dem B nicht drücken. Christoph Kleinau

(NGZ/rl)
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