Neuss Kaufsonntag: Landrat beanstandet Dringlichkeitsbeschluss nicht
Neuss · Die Kommunalaufsicht des Rhein-Kreises Neuss beanstandet den vom Neusser Bürgermeister Herbert Napp gefassten Dringlichkeitsbeschluss zum Verkaufsoffenen Sonntag nicht. Dies geht aus einem Schreiben an die Neusser Ratsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen hervor, die sich am Donnerstag an den Landrat als Kommunalaufsichtsbehörde gewandt haben.
05.11.2010
, 16:20 Uhr
Ob der zweite verkaufsoffene Sonntag am 5. Dezember stattfinden kann, bleibe der Entscheidung des Rates vorbehalten. Auch der Hinweis des Neusser Bürgermeisters auf die Interessen der Einzelhändler und die bereits getätigten Aufwendungen sei nach Auffassung der Kommunalaufsicht nachvollziehbar.