Neue Verordnung seit August Was Katzenbesitzer in Neuss wissen müssen

Neuss · Um die unkontrollierte Vermehrung von Katzen zu stoppen, ist im August eine neue Katzenschutzverordnung in Kraft getreten. Diese umfasst einige Pflichten für Tierbesitzer.

Zunehmende Erkrankungen, Leiden und Schäden der freilebenden Katzen lassen sich darauf zurückführen, dass die Population freilebender Katzen im Kreis zu groß ist.

Foto: dpa/Franziska Gabbert

Der Kreis setzt der ungehemmten Vermehrung von Katzen nun ein Ende – und zwar mit der sogenannten Katzenschutzverordnung, die in der vergangenen Woche in Kraft getreten ist. Diese enthält eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Freigängerkatzen im Rhein-Kreis Neuss. Durch eine stärkere Kontrolle der Katzen-Population sollen nicht nur Krankheiten verringert, sondern auch Verletzungen durch Rangkämpfe oder das Ausweichen in ungeeignete Gelände vermieden werden. Doch was bedeutet das für Neusser Tierhalter nun konkret?

Mit der Verordnung müssen alle Katzen mit Freigang, die fünf Monate alt und älter sind, fortpflanzungsunfähig gemacht werden. Die Kosten dafür betragen rund 100 bis 160 Euro pro Tier und müssen von den Tierhaltern selbst getragen werden. Der Kreis wertet das als eine „zumutbare Belastung“, wie der Vorlage für den Beschluss zu entnehmen ist. Sollte es aber zu Härtefällen kommen, können laut Kreis gemeinsam mit der Verwaltung und den Tierschutzvereinen Lösungen erarbeitet werden.

Diese Verordnung ist jedoch nicht mit einem Kastrationszwang gleichzusetzen. Halter können sich auch gegen eine Kastration entscheiden, müssen dann jedoch sicherstellen, dass ihre Tiere keinen unkontrollierten freien Auslauf haben. Zudem können in ganz speziellen Einzelfällen auch Ausnahmen von der Kastrationspflicht möglich sein. Welche das sind, wird in der Vorlage des Kreises jedoch nicht näher erläutert.

Darüber hinaus sind Neusser Tierhalter ab sofort dazu verpflichtet, ihre Katzen kennzeichnen und registrieren zu lassen, damit diese ihrem Eigentümer sicher zuzuordnen sind.

Doch was passiert bei einem Verstoß gegen diese Verordnung? Das steht aktuell noch nicht fest, da die Novellierung des Tierschutzgesetzes und eine mögliche darin enthaltene Vorgabe abgewartet werden sollen. Eine mögliche Konsequenz wäre ein Bußgeld, wie es zum Beispiel in Düsseldorf gezahlt werden muss. Für die Kastration und Registrierung von frei lebenden Katzen sind der Kreis, die Stadt Neuss als Fundtierbehörde oder berechtigte Tierschutzvereine zuständig.

(jus)