Neuss Jugendamt richtet Büro für Unterhaltsvorschuss ein

Neuss · Zum 1. Juli tritt das neue Unterhaltsvorschussgesetz in Kraft. Einen sogenannten Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder, die bei einem Elternteil leben, deren anderer Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung jedoch nicht nachkommt.

Mit der Gesetzesänderung soll die Unterstützung für Alleinerziehende verbessert werden. Bisher wird er nur für Kinder bis zwölf Jahre und insgesamt nur sechs Jahre lang bezahlt.

Künftig haben Kinder bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf die staatlichen Ersatzzahlungen. Die Befristung auf sechs Jahre entfällt. Die Gesetzesänderung führt dazu, dass auf das Jugendamt eine Menge Arbeit zukommt. Die Verwaltung rechnet mit bis zu 1000 neuen Anträgen im Juli. Daher wurde als neuer Bürgerservice jetzt ein eigenes Servicebüro im Neusser Rathaus, Michaelstraße 50, Zimmer E.604 (Eingang 5), eingerichtet.

Das Personal der Unterhaltsvorschussstelle wurde zudem aufgestockt und eine Hotline unter 02131 905377 sowie die E-Mail-Adresse unterhaltsvorschuss@stadt.neuss.de freigeschaltet. Dort können ab sofort Termine mit den Mitarbeitern vereinbart werden, um den Antrag zu stellen. Die Stadt weist darauf hin, dass dies umgehend passieren sollte. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, wer das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat - in diesem Fall, sofern das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient.

(abu)
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