Interview mit Horst Ruthmann und Gerd Meister Jobcenter-Mord: Anwälte für mildes Urteil

Neuss · Die Verteidiger des unter Mordanklage stehenden Ahmed S. wollen mit einem eigenen Gutachten milderes Urteil erreichen.

 Die Rechtsanwälte Horst Ruthmann und Gerd Meister (r.) werden im Jobcenter-Mordprozess den Angeklagten Ahmed S. verteidigen.

Die Rechtsanwälte Horst Ruthmann und Gerd Meister (r.) werden im Jobcenter-Mordprozess den Angeklagten Ahmed S. verteidigen.

Foto: Foto M. Pesch

Herr Meister, in zwei Wochen beginnt in Düsseldorf der Prozess im Jobcenter-Mord. Ihr Mandant Ahmed S. ist angeklagt. Wie geht es ihm?

Gerd Meister Unser Mandant ist tief getroffen, es tut ihm sehr leid, was dort passiert ist. Er kann es sich nicht erklären, und auch für uns ist das Motiv nicht nachvollziehbar. Es gibt allerdings zwei Gutachten, die besagen, dass der Mandant bei seiner Tat voll schuldfähig war. Das wollen wir durch einen weiteren Gutachter überprüfen lassen. Wir sind der Meinung, dass das Verhalten des Angeklagten nämlich in keinster Weise zu erklären ist.

Herr Ruthmann, warum kritisieren Sie die bislang vorgelegten Gutachten?

Horst Ruthmann Hier wird auf einige wichtige Details nicht eingegangen. Beispielsweise hat unser Mandant nach der Tat auf dem Flur in dem Jobcenter gestanden und gesagt: ,Jetzt muss hier jemand die Polizei rufen.´ Danach hat er unten im Eingangsbereich auf die Beamten gewartet. Das sind alles Dinge, bei denen wir uns fragen: Was ist da in dem Angeklagten abgelaufen? Das gilt es zu überprüfen.

Was wollen Sie dadurch erreichen?

Gerd Meister Sollte ein anderer Gutachter zu dem Ergebnis kommen, dass ein psychischer Ausnahmezustand vorgelegen hat und die Schuldfähigkeit doch eingeschränkt war, würde dies zu einem anderen Urteil führen. Hier geht es immerhin um eine möglicherweise lebenslange Haftstrafe und obendrein die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die zuständige Strafkammer wird sicher dankbar sein, wenn hier etwas Konstruktives von der Verteidigung kommt.

Wie hat Ihnen Ihr Mandant selbst die Tat erklärt?

Gerd Meister Die Erklärung, die er abgegeben hat, macht keinen Sinn. Er hat sich in den Verdacht hineingesteigert, die Mitarbeiter des Jobcenters hätten ihn dazu überredet, eine Datenschutzerklärung zu unterzeichnen. Nachdem er einen Fernsehbericht über Datenmissbrauch gesehen hat, ist er davon ausgegangen, die Mitarbeiter des Jobcenters würden seine Daten verkaufen wollen, um damit Geld zu scheffeln. Das hat ihn so aufgewühlt, dass er nächtelang nicht schlafen konnte. Letztlich ist er mit einem Messer ins Arbeitsamt gegangen, um den zuständigen Mitarbeiter zur Rede zu stellen. Das ist für uns aber aus psychologischer Sicht überhaupt nicht nachvollziehbar.

Was konkret ist dann in dem Büro der 32-Jährigen, dem eigentlichen Opfer, passiert?

Gerd Meister Der Sachbearbeiter, bei dem er die Datenschutzerklärung unterschrieben hatte, war nicht da. Deshalb ist er zu dem späteren Opfer ins Büro gegangen. Die Frau hat ihm gesagt, sie hätte keine Zeit. Daraufhin hat er offenbar zugestochen. Erklären kann sich das kein Mensch. Der Prozess wird bundesweit Beachtung finden.

Haben Sie Bedenken, dass Ihnen die Öffentlichkeit angesichts des "Gegengutachtens", das Sie vorlegen möchten, Trickserei vorwerfen wird, um eine niedrigere Strafe zu erzielen?

Horst Ruthmann, Gerd Meister Nein, dem Mandanten muss Gerechtigkeit widerfahren. Für uns ist der Fall nicht so klar, wie er in den bisherigen Gutachten aussieht. Das Geschehen ist dubios und muss überprüft werden. Unser Mandant ist Marokkaner, möglicherweise hat es in den bisherigen Gesprächen mit den zuständigen Gutachtern auch Verständigungsschwierigkeiten gegeben. Wir können einen eigenen und privat bezahlten Gutachter in das Verfahren einbringen. Die Familie des Täters muss allerdings die Kosten aufbringen. Natürlich müssen wir aber erst mal auch dessen Ergebnis abwarten. Sollte sich aber unser Verdacht bestätigen und ein psychischer Ausnahmezustand vorliegen, werden wir das Gutachten natürlich im Prozess vorlegen.

MARC PESCH HAT DAS GESPRÄCH GEFÜHRT.

(NGZ/ac/url)
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