Neuss Jobcenter-Mörder Ahmed S. verabschiedet tote Mutter

Neuss · Der verurteilte Jobcenter-Mörder Ahmed S. hat noch einmal die Mauern des Düsseldorfer Gefängnisses verlassen dürfen.

Neusser Jobcenter-Mord-Prozess: das Urteil
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Er erhielt die Erlaubnis von Richter Rainer Drees, der ihn erst vor gut einer Woche für die Ermordung von Irina N. (32) im Jobcenter Stresemann-Allee zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt hatte.

Der Ausgang war kein Gnadenakt sondern wurde erlaubt, damit sich der 52-Jährige von seiner verstorbenen Mutter verabschieden konnte. Die wurde am Wochenende in ihr Heimatland Marokko ausgeflogen, wo sie bestattet werden soll.

Der Langzeitarbeitslose Ahmed S. hatte mit zwei Frauen fünf Kinder und war geschieden. Zuletzt aber lebte er wieder mit seiner Mutter in einem Haus an der Alemannenstraße zusammen. Seine Mutter, nach Darstellung von Gert Meister, dem Anwalt des Marokkaners, über 80 Jahre alt, hatte der 52-Jährige zuletzt betreut. Sie galt als dementiell erkrankt.

Im März hatte die Frau im Prozess gegen ihren Sohn noch ausgesagt. Von ihr wollte die Kammer des Schwurgerichtes nicht zuletzt wissen, ob ihr an dem Verhalten ihres Sohnes kurz vor dem Tattag Ende September etwas aufgefallen war. Ihre Antworten waren insgesamt sehr einsilbig, berichten Prozessbeobachter. Nur dass Ahmed S. in den Tagen vor dem Mord schlecht geschlafen hatte, erinnerte sie.

Der Abschied sei eine überwachte Fahrt gewesen, betonte Michael Scholz, Sprecher des Landgerichtes Düsseldorf, am Sonntag. Sie wurde am Donnerstag beantragt und auch genehmigt, allerdings musste sich Ahmed S. in einem Bestattungsinstitutes von seiner Mutter verabschieden. Er sitzt weiter in Haft und bleibt dort auch noch Jahre — selbst wenn seine Anwälte mit einem Revisionsantrag Erfolg haben sollten.

( (mape/-nau))
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