Neuss Jeder vierte Baum vom Sturm beschädigt

Neuss · Der Pfingst-Sturm hat zahlreiche Bäume umstürzen lassen. Wo ein zuvor gesunder städtischer Baum Schaden an Privatgrundstücken angerichtet hat, muss die Stadt aber nicht haften, teilte die Verwaltung im Umweltausschuss mit.

 Überall in Neuss hat der Sturm "Ela" Bäume umgeworfen. Laut Rechtsprechung muss bei gesunden Bäumen jeder seinen eigenen Schaden tragen.

Überall in Neuss hat der Sturm "Ela" Bäume umgeworfen. Laut Rechtsprechung muss bei gesunden Bäumen jeder seinen eigenen Schaden tragen.

Foto: Woi

In einer Sondersitzung hat sich der Umweltausschuss gestern von der Stadtverwaltung über die Auswirkungen von Sturm "Ela" sowie Haftungsfragen informieren lassen.

Wie hoch ist der Schaden?

15 Millionen Euro hat die Stadt Neuss als Grobschätzung an die Bezirksregierung gemeldet. "Die Schäden sind gravierend", berichtet Umweltdezernent Christian Hölters. Von den 18 000 Bäumen entlang von Straßen und den 40 000 Bäumen in Neusser Grünanlagen sei etwa ein Viertel zerstört oder beschädigt. Ein neuer Straßenbaum koste durchschnittlich 1000 Euro, ein Baum in einem Park rund 500 Euro. Hinzu kämen Schäden an öffentlichen Gebäuden.

Wer haftet für die Schäden durch umgestürzte Bäume?

Wenn ein Baum ordnungsgemäß gepflanzt und gepflegt wurde und nicht überaltert war, muss der Eigentümer nicht dafür haften, erklärt Joachim Küppers vom Rechtsamt. Das bedeute, dass Schäden durch öffentliche Bäume von Privatleuten zu tragen seien beziehungsweise sie die Schäden ihrer Gebäudeversicherung melden müssen. Wer einen alten Versicherungsvertrag habe, in dem Elementarschäden nicht mitversichert seien, bleibe aber möglicherweise auf den Kosten sitzen, bedauert das Rechtsamt.

Was ist, wenn ein morscher städtischer Baum umgekippt ist?

"Hier wird jeder gemeldete Einzelfall genau geprüft", berichtet Stefan Diener, Leiter des Grünflächenamts. Allerdings habe der Sturm ja eine solche Kraft gehabt, dass er auch dicke, gesunde Bäume mühelos umgeworfen habe.

Wer holt die umgestürzten Bäume und Äste ab?

Auch hier ist jeder Grundstückeigentümer selbst dafür verantwortlich, unabhängig davon, ob es sich um einen eigenen oder städtischen Baum handele, so die Stadt.

Wie lange dauern die Aufräumarbeiten noch?

Das Grünflächenamt geht für die gröbsten Arbeiten von drei bis vier Monaten aus. Bis alle Schäden beseitigt seien, dauere es aber bis nächstes Jahr.

Wann wird der Hauptfriedhof wieder geöffnet?

"Nächsten Montag könnte feststehen, ob wir im Laufe der nächsten Woche den Teil A wieder öffnen können", berichtet Stephan Schmitt, der Betriebsleiter der Friedhöfe. Der Schaden betrage zwar unter zehn Prozent, sei aber zum Teil sei schwer. Als nächstes könnte der Friedhofsteil C folgen. "Die Teile B und D werden werden aber auf keinen Fall vor dem 7. Juli begehbar sein. Dort besteht noch längst keine Verkehrssicherheit", sagt er. Erst gestern seien am Ehrenmahl wieder zwei rund 20 Meter hohe Bäume umgestürzt.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort