Neuss Jäger dürfen in Parks schießen

Neuss · Spaziergänger im Reuschenberger Busch und im Jröne Meerke ärgern sich darüber, dass in den Parks Tiere erlegt werden. Nach Auskunft der Unteren Jagdbehörde ist dies aber erlaubt und sinnvoll.

 Jäger Peter Kallen ist regelmäßig in seinem Revier in Grefrath unterwegs. Mal kontrolliert er die Fütterung, mal zählt er das Wild und mal jagt er es auch.

Jäger Peter Kallen ist regelmäßig in seinem Revier in Grefrath unterwegs. Mal kontrolliert er die Fütterung, mal zählt er das Wild und mal jagt er es auch.

Foto: Andreas Woitschützke

Den Reuschenberger Busch kennt Annemarie Effertz wie ihre Westentasche. Mit ihrem Hund geht die Neusserin dort regelmäßig spazieren. "Aber alle paar Wochen wird dort gejagt", erzählt sie. "Dabei ist das doch ein Naherholungsgebiet und zudem ein Naturschutzgebiet." Auch Jogger und Mütter mit Kindern seien beunruhigt. "Die Jäger sperren nichts ab, es steht nirgendwo ein Schild", sagt Effertz. "Wenn da mal 30 Enten sitzen, werden die abgeballert." Die Anwohnerin wundert sich, dass in dem Grüngürtel an der Obererft überhaupt geschossen werden darf. Damit ist Effertz nicht allein. Auch bei der jüngsten Bürgerversammlung zum Jröne Meerke beschwerten sich Anwohner, dass dort vor kurzem auf Kaninchen geschossen worden sei, sogar zur Mittagszeit.

Nach Auskunft der Unteren Jagdbehörde beim Rhein-Kreis hat dies aber alles seine Ordnung. "Das gesamte Bundesgebiet ist in Jagdbezirke eingeteilt", erklärt auch Kreisverwaltungsdirektor Hans-Joachim Klein. "Wenn ein Gebiet für Forstwirtschaft, Landwirtschaft oder Fischerei genutzt werden kann, ist es auch ein jagdrechtlich nutzbares Grundstück." Dazu gehöre der Reuschenberger Busch. "Der Pächter darf dort so oft jagen, wie er will. Er muss sich nur an die entsprechenden Vorschriften halten." Um Menschen nicht zu gefährden, müsse ein Jäger beispielsweise auf die Umgebung und die Schussrichtung achten.

Absperren müsse er aber nichts. Auch Schilder seien nicht erforderlich. Lediglich in sogenannten befriedeten Gebieten sei das Jagen verboten. Neben Hausgärten seien dies in Neuss unter anderem der Kinderbauernhof am Nixhütter Weg, der Hauptfriedhof, einige Kleingartenanlagen, der Hafenbereich sowie das Jröne Meerke. "Aber selbst im Jröne Meerke dürfen Enten und Kaninchen geschossen werden", erklärt Klein. Die Stadt vergebe als Grundstückseigentümerin jeweils den Auftrag, um die Populationen zu regulieren. Bestimmte Zeiten seien per Gesetz nicht vorgegeben. "Grundsätzlich darf aber nicht nachts gejagt werden."

Peter Kallen ist sehr oft in seinem Jagdrevier in Grefrath. "Ich kontrolliere, ob das Wild gesund ist, zähle bestimmte Tiere vom Hochsitz aus oder überprüfe die Fütterung", berichtet der Vorsitzende der Kreisjägerschaft. Zum Neusser Hegering gehören rund 250 Männer und Frauen. "Die Jagd selbst macht nur einen kleinen Teil unserer Tätigkeit aus." Von Landwirten werde sie sogar ausdrücklich begrüßt. "Wenn zu viele Kaninchen da sind, fragen sie schon, wann wir wieder kommen."

Die Jäger im Neusser Stadtgebiet seien erfahrene Leute, versichert Kallen. "Im Stadtgarten zum Beispiel geht der Kollege am Nordkanal entlang und schießt an der Böschung. Sie ist ein natürlicher Kugelfang ist." Die Angst der Bürger vor den Schrotflinten sei unbegründet. "Es ist hier noch nie etwas passiert." Das Wild, das Kallen erlegt, kommt auf den Teller. "Da weiß ich, dass es nicht gemästet oder mit Antibiotika vollgepumpt ist", sagt er. "Und es ist lecker."

(NGZ)
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