Neuss ISN rät: Keine Dichtheitsprüfung mehr veranlassen

Neuss · 250 von insgesamt rund 30.000 Grundstückseigentümern in Neuss haben Infrastruktur Neuss (ISN) schon den Nachweis einer Dichtheitsprüfung ihrer Abwasseranlagen vorgelegt. Allen anderen aber rät das Unternehmen, zunächst einmal nichts zu unternehmen.

Eine Verpflichtung dazu gibt es nämlich nicht, seit das Land diese Überprüfung, die nicht zuletzt wegen der hohen Kosten für die Betroffenen kontrovers diskutiert worden war, im März ausgesetzt hat. Als Reaktion darauf verwarf der Verwaltungsrat der Neusser Stadtentwässerung jetzt auch die bereits zur Umsetzung dieser Prüfverpflichtung erlassene Satzung. Bis das Land eine neue Rechtsverordnung erlassen hat, von der derzeit nicht mehr als ein Entwurf bekannt ist, sollen die Neusser also erst einmal abwarten.

Mit der Aufhebung der Satzung dürfe aber nicht der Eindruck entstehen, so die ISN, dass die Dichtheits- beziehungsweise Funktionsprüfung für private Grundstücksentwässerungsanlagen nicht mehr thematisiert werde. Gerade für die Behandlung industrieller und gewerblicher Abwässer sowie für häusliche Abwässer in Wasserschutzgebieten werden mit dem neuen Landesrecht neue Pflichten entstehen, ist man bei der Stadtentwässerung überzeugt. Das Thema kommt wieder.

Allerdings sagt ISN allen Neussern zu: Bevor diese Rechtsverordnung nicht vorliegt, wird das Unternehmen von sich aus nicht tätig. Danach aber wird jeder betroffene Grundstückseigentümer persönlich angeschrieben und auf seine Pflichten und gegebenenfalls zu berücksichtigen Fristen hingewiesen.

(-nau)
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