Infrastruktur Neuss Infos zum Schutz bei Starkregen

Neuss · Der ISN-Verwaltungsrat diskutiert über die Eigenverantwortung der Hausbesitzer auch bei Starkregen und Hochwasser. Diese sind zur Vorsorge verpflichtet.

 Deichgräf Gerd Eckers: „Risikobewusstsein schärfen.“

Deichgräf Gerd Eckers: „Risikobewusstsein schärfen.“

Foto: Woitschützke, Andreas (woi)

Heftige Regenfälle wie am Freitag kommen immer häufiger vor. Von Starkregen ist dann die Rede, wenn der Niederschlag zu Überflutungen und damit zu Schäden führen kann.

Wo das Risiko dafür besonders hoch ist, kann auf Karten eingesehen werden, die die Infrastruktur Neuss (ISN), die ehemalige Stadtentwässerung, vorhält und die man sich bei Bedarf von ISN-Experten erläutern lassen kann. Basisinformationen zum Thema (Schutz vor) Starkregen und ein Querverweis auf ein Geoportal des Landes mit Übersichtkarten sind aber auch auf der Internetseite der ISN zu finden, die gerade erst grundlegend neu gestaltet ans Netz gegangen ist.

Starkregen und in dem Kontext auch das Erfthochwasser 2021 beschäftigten am Donnerstagabend auch den ISN-Verwaltungsrat. In zwei Vorträgen dazu wurde auch die Eigenverantwortung der Hausbesitzer betont. Der Erftverband betreibe keinen akuten Hochwasserschutz, keinen Deichbau und keinen Objektschutz, sagte Deichgräf Gerd Eckers vom Tiefbaumanagement mit Blick auf die Erft.

Die Stadt wiederum ist lediglich verpflichtet einen Schutz vor Hochwasserereignissen zu garantieren, die statistisch nur alle 100 Jahre Jahre eintreten. Und Einzelobjekte müsse sie gar nicht schützen, weil das wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Also steht der Einzelne in der Verantwortung, sagte Eckers. Er stellte seitens der Stadt ein Anschreiben in Aussicht, mit dem das Verhaltens- und Risikobewusstsein geschärft werden soll. „Eine reine Info, keine Bauberatung“, sagte Eckers.

Auch beim Thema Starkregen gibt es keine unbegrenzte Vorsorge- und Haftungspflicht der Kommune. Die ISN aktualisiere zwar ihren Generalentwässerungsplan fortlaufend, um Engpässe im Kanalnetz zu erkennen und zu beseitigen, berichtete ein Mitarbeiter dem Verwaltungsrat. Die Hausbesitzer seien trotzdem nicht nur gut beraten, Keller und tiefliegende Räume gegen Rückstau aus dem Kanal zu sichern und die technischen Anlagen dazu regelmäßig zu warten, sie seien zu einer solche Vorsorge sogar verpflichtet. Tipps dazu – einschließlich Erklär-Video – gibt die ISN-Internetseite.

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