Neuss Industrie akzeptiert Urteil zum Münsterschul-Areal

Neuss · Trotz ihrer Niederlage vor Gericht sehen die klagenden Firmen ihre Position durch das Urteil bestätigt.

 Die Betriebe, vor allem am Hafenbecken I, akzeptieren, dass gegenüber Wohnhäuser entstehen. Der Rechtsstreit ist damit beendet.

Die Betriebe, vor allem am Hafenbecken I, akzeptieren, dass gegenüber Wohnhäuser entstehen. Der Rechtsstreit ist damit beendet.

Foto: M. Reuter

Der Weg für einen Baubeginn auf dem ehemaligen Münsterschulareal ist frei. Die sieben Industriebetriebe, die gegen die Baugenehmigung geklagt hatten, akzeptieren nun das Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, das Anfang Dezember der Stadt Recht gegeben hatte. Eine Verhandlung in zweiter Instanz wird es nicht geben, denn die Kläger verzichten auf weitere Rechtsmittel. Das teilte gestern Oliver Baum, Geschäftsführer der Ölmühle C. Thywissen, im Namen aller Unternehmen mit.

Es gehe den Betrieben nicht um gewinnen oder verlieren, sondern um die Frage, wie man das Miteinander von Wohnen und Gewerbe organisiert, hatte Baum im Dezember erklärt. Dazu macht das Gericht in seiner inzwischen vorliegenden und von den Parteien analysierten Urteilsbegründung Aussagen, die die Firmen zu beruhigen scheinen. Sie sprechen von einem, so wörtlich, zusätzlichen Maß an Rechtssicherheit, die sie durch das Urteil erlangt hätten. Denn die neunte Kammer des Verwaltungsgerichtes stellt fest, dass das Bauvorhaben in einem sogenannten Misch- oder Kerngebiet liegt und sich daran auch nichts ändert. Das heißt: Anwohner auf dem gegenüberliegenden Münsterschulareal müssen - anders als in einem Wohngebiet - auch nachts mit höheren Geräuschpegeln rechnen. Zudem stelle das Gericht fest, dass durch das Bauvorhaben für die Industriebetriebe keine höheren Anforderungen an Lärmschutz gestellt werden als bisher, weil sich die Wohnhäuser zur Hafenseite durch besondere Fenster "selbst ausreichend vor der Geräuschkulisse des Hafens schützen müssen". Der Bauinvestor sei verpflichtet, alle zu öffnenden Fenster Richtung Hafen so auszuführen. Die potentiellen Käufer der Wohnungen auf dem Münsterschulareal müssten nun bedenken, heißt es in der Erklärung, in was sie investieren und sich, so wörtlich, "nicht vom Hochglanz der Prospekte blenden lassen".

Für alle Firmen stellt Jürgen Bruer von der Firma Gregor Plange klar, dass sie weiter an der Stadtentwicklung mitarbeiten wollen. "Dies muss aber mit der zukunftssicheren Entwicklung unserer Betriebe vereinbar sein", sagt Bruer. Trotz dieser Zusage: Der Rechtsstreit hat Spuren hinterlassen. Die Firmen bedauern, dass sie überhaupt vor Gericht ziehen mussten, um für ihre Firmen Rechtssicherheit zu erlangen. Und sie bemängeln, dass die Stadt die Bedenken gegenüber der geplanten Wohnbebauung ebenso ignoriert habe wie den Alternativvorschlag, auf dem Areal ein Bürogebäude zu errichten. "Es war für die Industriebetriebe eine enttäuschende Erfahrung, wie wenig Rückendeckung Wirtschaftsbetriebe und Arbeitsplätze in der Neusser Politik haben", füht Dominik Baum hinzu.

(-nau)
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