Neuss Hunderte alte Fahrzeuge illegal abgestellt

Neuss · Mehrere hundert Autowracks ohne Kennzeichen oder gültige TÜV-Plakette werden in Neuss jährlich illegal am Straßenrand abgestellt. Wer als Halter ermittelt wird und nicht reagiert, für den kann es teuer werden.

 Dieses Auto steht schon länger im Barbaraviertel – die Plakette ist längst abgelaufen. Auf dem Rückfenster klebt die Aufforderung der Stadt, den Wagen zu entfernen. Die Frist läuft am 19. Mai ab.

Dieses Auto steht schon länger im Barbaraviertel – die Plakette ist längst abgelaufen. Auf dem Rückfenster klebt die Aufforderung der Stadt, den Wagen zu entfernen. Die Frist läuft am 19. Mai ab.

Foto: Andreas Woitschützke

Sie stehen oft wochenlang am Straßenrand und sind für Anwohner ein großes Ärgernis, denn sie sind meist nicht schön anzusehen und nehmen Parkraum in Anspruch, den andere gern nutzen würden. Die Rede ist von illegal am Straßenrand abgestellten Autowracks. Meist haben sie weder Nummernschild noch gültige TÜV-Plakette, ein Halter lässt sich nicht blicken. Mehrere hundert Fälle gibt es jährlich in Neuss, sagt Michael Breuer, Leiter der Verkehrsüberwachung Neuss.

"Mitunter werden diese Fahrzeuge von unserem Außendienst entdeckt. In 50 Prozent der Fälle kommen die Hinweise aber aus der Bürgerschaft", berichtet Breuer. Bestimmte Stellen, an denen nichtzugelassene Autos unerlaubt im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden, gibt es aber nicht. "Das beobachten wir kreuz und quer im gesamten Stadtgebiet. Das kann man nicht an einem bestimmten Stadtteil festmachen", ergänzt Michael Breuer.

Wird ein Fahrzeug ohne Kennzeichen oder gültige TÜV-Plakette am Straßenrand entdeckt, bekommt es einen leuchtend gelben Aufkleber mit einer Frist. "In der Regel hat der Fahrzeughalter dann einen Monat Zeit, das Fahrzeug zu entfernen oder mit einem Kennzeichen oder Plakette zu versehen", sagt Breuer. Behindert das Fahrzeug den fließenden Verkehr oder steht es im Halteverbot, verkürzt sich die Frist. "Ist Gefahr im Verzug, dann können wir bis auf drei Tage runtergehen."

Lässt der Halter des illegal abgestellten Fahrzeuges die Frist verstreichen, wird abgeschleppt. Im vergangenen Jahr kam es in 76 Fällen dazu. Damit läge man im Durchschnitt. Um die 80 Wagen würden jährlich unter diesen Bedingungen in Verwahrung genommen, sagt der Leiter der Verkehrsüberwachung.

Dann beginnt die Recherche: Über die Fahrzeug-Identifikationsnummer wird der letzte Halter ermittelt — doch der muss nicht unbedingt derjenige sein, der das Auto illegal abgestellt hat. Breuer: "Die Ermittlung des letzten Eigentümers kann sich über Wochen und Monate ziehen. Da wurde das Auto dann mehrfach weiterverkauft oder verschenkt. Daher raten wir Fahrzeughaltern immer, das Auto bei Verkauf vernünftig ab- und wieder anzumelden und einen schriftlichen Kaufvertrag aufzusetzen — und auch schriftlich festzuhalten, wenn ein Wagen verschenkt wird."

Denn sonst kann es schnell teuer werden: Der letzte ermittelte Eigentümer muss für die Kosten aufkommen. Für den Abschleppdienst fallen Kosten ab 80 Euro an, die Standkosten belaufen sich auf 2,52 Euro plus Mehrwertsteuer pro Tag in den ersten beiden Wochen und auf 1,26 Euro plus Mehrwertsteuer pro Tag ab dem 15. Tag. Hinzu kommen die Kosten für den Gutachter, der den Wagen — sollte er nicht abgeholt werden — auf seinen Restwert schätzt, und die Verwaltungsgebühr von 110 Euro. Zudem droht ein Bußgeldverfahren.

Michael Breuer kann aufgrund der Kosten, die in diesem Fall entstehen, nicht nachvollziehen, dass die Verursacher ihre Wagen nicht anderweitig loswerden. "Auf dem Schrottplatz bekommt man nicht viel, aber zumindest hat man dann ein paar Euro in der Tasche, statt viel zahlen zu müssen."

Die Stadt jedenfalls macht die Autos noch zu Geld. Holt der Eigentümer des Pkw seinen Wagen nicht ab, so wird dieser auf seinen Wert geschätzt und auf einer Online-Plattform zum Verkauf angeboten. Mehr als 100 Euro bekäme man in den seltensten Fällen, doch immerhin etwas bringen sie noch ein.

Auf ihren Kosten bleibt die Stadt aber nicht nur durch den Verkauf der Wagen nicht sitzen. "In den meisten Fällen können wir den Halter ermitteln", sagt Breuer — und der wird dann zur Kasse gebeten.

(NGZ)
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