Neuss Hafen fehlt Plan gegen Terror
Neuss · Paketbomben aus Griechenland und dem Jemen haben Kontroll-Lücken im Warenverkehr deutlich werden lassen. Auch die Binnenhäfen sind Drehkreuze der Globalisierung. Ein Hafengesetz soll sie vor Terror schützen helfen.
Die Binnenhäfen vor Sabotageakten und terroristischen Anschlägen zu schützen ist Ziel des Hafensicherheitsgesetzes, das vor genau drei Jahren in Kraft trat. Umgesetzt ist es noch nicht. Denn in Neuss zum Beispiel haben die Hafenbetreiber ihre Hausaufgaben dazu noch nicht gemacht. Der Gefahrenabwehrplan, den die Düsseldorfer Bezirksregierung als zuständige Hafensicherheitsbehörde dazu von den Neuss-Düsseldorfer Häfen (NDH) eingefordert hat, steht aus. "Wir sind in Gesprächen", stellt Jan-Sönke Eckel als Leiter des Hafenbetriebs knapp fest.
Bereits die am Wochenende entdeckten Paketbomben aus dem Jemen hatten Lücken im Kontrollsystem des internationalen Flugfrachtverkehrs aufgezeigt und vielerorts den Ruf nach schärferen Sicherheitskontrollen laut werden lassen. Nicht zu Unrecht: Das zeigt gestern der vereitelte Anschlag auf Bundeskanzlerin Angela Merkel im Kanzleramt. Wieder ist eine Paketbombe im Spiel.
Experten warnen schon vor Jahren vor Anschlägen auf Handelsschiffe. Ein erstes Übereinkommen zum Schutz vor Terrorgefahren aus dem Jahr 2002, das sich auf die Hochseeschifffahrt und die Seehäfen bezog und diesen bestimmte Sicherheitsstandards auferlegte, soll mit dem Hafensicherheitsgesetz auf Binnenhäfen ausgedehnt werden – sofern dort auch Seeschiffe festmachen. Neuss gehört dazu, denn ein Terminal in Düsseldorf, das zur dänischen Maerks-Gruppe gehörende Neuss Intermodal Terminal an der Floßhafenstraße und Neuss Trimodal (NT) von der Hammer Landstraße werden mitunter von solchen Seeschiffen angesteuert. Sie alle entsprechen schon den geforderten Sicherheitsstandards, erklärte Eckel. Das heißt unter anderem, berichtet NT-Geschäftsführer Karsten Scheidhauer, dass Firmengelände eingezäunt und videoüberwacht sind, es Zugangskontrollen und geschulte Sicherheitsbeauftragte gibt. "Schutz vor Terrorismus war aber dabei nicht unser primäres Ziel", gibt Scheidhauer zu, eher der Schutz diebstahlgefährdeter Waren. Und auch Hafenmeister Eckel sieht die Terrorgefahr eher nachrangig an. "Wenn jemand etwas in die Luft sprengen will, gibt es sicher lohnendere Ziele", sagt er.
Aber handeln müssen die Neuss-Düsseldorfer Häfen, denn als Betreiber sind sie zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Hafens verpflichtet. Die Industrie- und Handelskammern plädierten für eine behutsame Umsetzung des Sicherheitsgesetzes. Zugangskontrollen auf öffentlichen Straßen, die im Modellfall Neuss-Düsseldorfer Häfen den Betreibern auferlegt werden sollten, gingen zu weit. Das bleibe Sache der Behörden.