Eigentum in Neuss Grundsteuerreform - Finanzamt schreibt Eigentümer an

Neuss · Eigentümer von Wohngrundstücken erhalten in den nächsten Tagen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform vom Finanzamt. Was Eigentümer wissen und beachten müssen.

 Die Grundsteuer wird neu berechnet (Symbol-Bild).

Die Grundsteuer wird neu berechnet (Symbol-Bild).

Foto: dpa/Jens Büttner

„Mit den Informationsschreiben stellen wir den Eigentümern Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, erklärt Finanzamt-Leiterin Hildegard Schmalbach. Die Feststellungserklärung dient der Neuberechnung der Grundsteuer nach einer im Jahr 2019 erfolgten Gesetzesreform. Das teilt das Finanzamt mit.

Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück (Aktenzeichen, Gemarkung, Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert). „Den Bürgern liegen damit die überwiegenden Daten für die Feststellungserklärung vor“, betont Schmalbach. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“

Zudem hilft das Grundsteuerportal der Finanzverwaltung NRW. Bei dem Portal handelt es sich um eine digitale Landkarte. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück abgefragt und mit den Daten aus dem Informationsschreiben abgeglichen werden. Das Grundsteuerportal ist online erreichbar.

Die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt „Elster“ möglich. „Wer bereits einen Elster-Zugang hat, kann diesen auch für die Abgabe der Feststellungserklärung nutzen“, erklärt Hildegard Schmalbach. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich bereits jetzt im Netz registrieren.“

Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, können bei ihrem Finanzamt Papiervordrucke anfordern. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform – wie zum Beispiel eine Check-Liste und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal – stehen auf der zentralen Internetseite zur Verfügung.

Die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 grundsätzlich digital beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies ist ab 1. Juli über das Online-Finanzamt Elster möglich. Für Rückfragen gibt es eine Grundsteuer-Hotline unter 02131 66561959. Sie ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr erreichbar.

(NGZ)
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