Neuss Gewissensentscheidung PID

Neuss · Im Bundestag ging es am Donnerstag um Verbot oder Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Jeder Abgeordnete war im Votum frei. Drei von fünf Abgeordneten aus dem Kreis stimmten mit der Mehrheit für die PID.

 Im Bundestag ging es am Donnerstag um Verbot oder Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID).

Im Bundestag ging es am Donnerstag um Verbot oder Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID).

Foto: ddp, ddp

Es war eine echte Gewissensentscheidung jedes einzelnen Parlamentariers. Der Fraktionszwang war aufgehoben, als gestern im Bundestag über die Präimplantationsdiagnostik (PID) abgestimmt wurde. Am Ende wurde mit einer Mehrheit von 326 Abgeordneten ein Gesetzentwurf angenommen, der Gentests an Embryonen in bestimmten Fällen erlaubt. Für diesen Antrag stimmten mit Bijan Djir-Sarai (FDP), Bernd Scheelen (SPD) und Otto Fricke (FDP) auch drei Abgeordnete mit Wahlkreis im Rhein-Kreis. Die beiden CDU-Abgeordneten aus dem Rhein-Kreis, Ansgar Heveling und CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe, stimmten für ein PID-Verbot.

Heveling und Djir-Sarai hatten sich schon früh eindeutig positioniert. Heveling als Gegner der Präimplantationsdiagnostik hatte den Verbotsantrag mitunterzeichnet, Djir-Sarai gehört zu den Bundestagsabgeordneten, die den Gesetzesantrag mit eingebracht hatten, der am Ende eine Mehrheit von 55 Prozent der Stimmen bekam.

Entsprechend kommentierten beide das Ergebnis. "Ich begrüße es, dass die PID nun — in engen Grenzen und unters strengen Bedingungen — legal ist und wir Rechtssicherheit geschaffen haben", sagt Djir-Sarai. Für ihn war bei der Abstimmung entscheidend, dass "Paare mit bestimmten Erbkrankheiten, die aus Vorsicht ihren Kinderwunsch aufgegeben hatten, heute mit der PID eine Chance haben, ein gesundes Kind zu bekommen." Heveling wiederum bedauerte das Ergebnis. Er sehe die Gefahr, so erklärt er sein Votum, dass die Gesellschaft ihre Menschlichkeit verliert. "Letztlich würde eine Entscheidung darüber erlaubt, welches Leben gelebt werden darf und welches nicht", sagt er. Er befürchtet, "dass diese Entscheidung zwangsläufig weitere schwerwiegende Entscheidungen etwa in Zusammenhang mit dem Embryonenschutz nach sich ziehen wird."

Genauso sieht das auch Hermann Gröhe, der ebenfalls für ein Verbot gestimmt hat und über die Entscheidung "sehr traurig war." Er befürchtet, "dass noch so enge Ausnahmeregelungen für die Zulassung der PID nicht halten werden."

Als Christ, so erklärt Otto Fricke, "hätte ich für das vollständige Verbot stimmen müssen." Er kam aber in seiner Abwägung zu dem Ergebnis: "Für mich stehen die betroffenen Paare im Vordergrund." Auch wenn Zweifel bleiben. Fricke hofft, "dass es die richtige Entscheidung war, denn Sicherheit gibt es in solchen Fragen nie." Überzeugter ist Bernd Scheelen, der hervorhebt: Betroffene Eltern werden durch die Zulassung nicht kriminalisiert. "Für diese Paare haben wir heute eine gute Entscheidung gefällt."

(NGZ/rl)
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