Gelände in Neuss Gericht entscheidet über Markenrechte an der „Kiesgrube“

Neuss · Wem gehört die „Kiesgrube“? Um die Namensrechte an der bundesweit bekannten Elektro-Open-air-Musikreihe wird erbittert gestritten. An diesem Dienstag wird das Düsseldorfer Oberlandesgericht über den Fall verhandeln, wie das Gericht vorab mitteilte.

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Foto: Woitschuetzke,Andreas (woi)

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wird am Dienstag, 23. Juli, über die Rechte an der Bezeichnung „Kiesgrube“ verhandelt. Bis einschließlich der vergangenen Sommer-Saison trug der bundesweit bekannte Open-Air-Club an der Ecke Am Blankenwasser/Sudermannstraße diesen Namen. Frank Klement, der den Club derzeit unter dem Namen „Am Blankenwasser“ führt, und die Kiesgrube Event GmbH um Tom Preuss beendeten zum Jahreswechsel ihre Kooperation. Die Kiesgrube Event GmbH zog mit ihren Veranstaltungen nach Duisburg weiter. Nun geht es darum, wer in Zukunft die Rechte an der Marke „Kiesgrube“ führen darf. Klement betonte, er sei Verwalter der Mietverträge, offizieller Halter der Betriebserlaubnis durch die Stadt Neuss, Erfinder der Marke und Inhaber der Markenrechte. Die Kiesgrube Event GmbH ist mit Blick auf die Markenrechte anderer Meinung.

(NGZ/dpa)
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