Gastronomie in Neuss Ehepaar betreibt jetzt den „Froschkönig“

Reuschenberg · Stylianos Tsiamis und seine Frau Olga Filippou haben den „Froschkönig“ in Reuschenberg übernommen. Was sie planen und wie sie den Start in Corona-Zeiten sehen.

 Stylianos Tsiamis und seine Frau Olga Filippou.

Stylianos Tsiamis und seine Frau Olga Filippou.

Foto: Saskia Karbowiak

In unvorhersehbaren Zeiten ist es durchaus ein Risiko, in der Gastronomie einen großen Schritt zu tätigen. Viele Kneipen, Cafés und Restaurants mussten schließen, weil sie wegen der Corona-Pandemie keinen ausreichenden Umsatz mehr erzielen konnten. Das hat Stylianos Tsiamis und seine Frau Olga Filippou jedoch nicht davon abgehalten, die Kneipe „Froschkönig“ in Reuschenberg zu übernehmen. Der Froschkönig selbst macht seinem Namen alle Ehre: Viele Froschkönig-Figuren zieren die Kneipe, ein großes Bild mit einem Frosch hängt an einer Wand.

Mittlerweile leitet das Ehepaar mit griechischer Herkunft seit rund einer Woche den Froschkönig – und hatte einen guten Start. „Wir haben den Froschkönig von einem guten Freund von uns übernommen“, sagt Tsiamis. Der vorherige Inhaber stammt sogar aus dem selben Ort in Griechenland wie Tsiamis und seine Frau. „Das lief alles sogar recht kurzfristig ab. Als wir erfahren haben, dass der Froschkönig abgegeben werden soll, war uns schnell klar, dass wir ihn übernehmen wollen.“

Die Übergabe erfolgte reibungslos. Zudem hat das Ehepaar bereits Erfahrungen in der Gastronomie gesammelt. „Wir hatten mal ein Lokal in der Nähe von Köln“, sagt Olga Filippou. Veränderungen erwarten den knapp 20 Jahre alten Froschkönig nicht. „Uns ist wichtig, dass der Froschkönig sein jetziges Ambiente behält“, erklärt Tsiamis. „Für uns strahlt er Gemütlichkeit und Entspannung aus, das sollte sich nicht verändern. Auch die Kegelbahn bleibt weiterhin bestehen.“ Bisher ist auch schon der ein oder andere Stammkunde gekommen. „Wie es sich in den nächsten Wochen entwickeln wird, ist aktuell natürlich schwer zu sagen, wir hoffen aber, weiterhin eine große Anzahl an Gästen bewirten zu dürfen.“

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