Neuss/Düsseldorf Fünf Jahre Haft nach versuchtem Totschlag

Neuss/Düsseldorf · Mit einer langen Gefängnisstrafe ist am Düsseldorfer Landgericht der Prozess gegen einen 48-jährigen Neusser zu Ende gegangen. Der aus Vietnam stammende Mann muss wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung für fünf Jahre in Haft.

 Der Angeklagte muss fünf Jahre ins Gefängnis.

Der Angeklagte muss fünf Jahre ins Gefängnis.

Foto: Marc Pesch

Laut Gericht hatte er im Oktober 2010 den neuen Freund seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau mit einem Messer angegriffen und erheblich verletzt.

Mit seinem Urteil folgte Richter Rainer Drees dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Genauso wie Ankläger Christoph Kumpa sah es Drees als erwiesen an, dass der 48-jährige Phong P. in Tötungsabsicht mit einem Taxi zur Wohnung seiner Frau am Marienkirchplatz in der Neusser Innenstadt gefahren war.

Bei sich hatte der Aushilfskoch ein langes Fleischermesser. Damit stach er laut Urteil auf den neuen Freund seiner Ehefrau ein, nachdem der ihm mitten in der Nacht die Tür geöffnet hatte. P. selbst hatte am Mittwoch eine Erklärung dazu abgegeben und behauptet, er habe in Notwehr gehandelt. „Der Liebhaber meiner Frau hat mich angegriffen, daraufhin habe ich mich gewehrt“, so der 48-Jährige, „ich wollte ihm nur in den Arm stechen und habe danach das Messer auch weggeworfen.“

Diese Aussage werteten Gericht und Staatsanwaltschaft allerdings als Schutzbehauptung. Sie glaubten vielmehr der Schilderung des Opfers. So hatte der durch den Messerstich an der Schulter verletzte Mann ausgesagt, Phong P. sei unvermittelt auf ihn losgegangen, später habe er ihm das Messer aus der Hand schlagen können. Hintergrund des beinahe tödlichen Angriffs war laut Ermittlungen ein Sorgerechtsstreit. Noch am Tattag hatten sich Phong P. und seine Ehefrau vor Gericht getroffen, um über das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder zu verhandeln. Bei diesem Termin war es jedoch nicht zu einer Einigung gekommen.

„Den Angriff des Angeklagten habe ich letztlich als versuchten Totschlag gewertet“, so Staatsanwalt Christoph Kumpa. Die Verteidigung dagegen wollte davon nichts wissen. Der Anwalt des Neussers sprach in seinem Plädoyer davon, dass eine Tötungsabsicht im Prozess nicht nachgewiesen worden sei. Er beantragte zwei Jahre Haft auf Bewährung, fand damit aber beim Gericht kein Gehör. Die Verteidigung kann gegen das Urteil noch Revision einlegen.

(NGZ)
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