Zahlen und Angebote im Überblick Fünf Fakten zur Polizei im Rhein-Kreis

Rhein-Kreis · Bei welchen Unfällen muss ich den Notruf wählen? Kann ich auch online eine Strafanzeige erstatten? Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick.

 Bei der Polizei des Rhein-Kreises Neuss arbeiten derzeit knapp 700 Mitarbeiter

Bei der Polizei des Rhein-Kreises Neuss arbeiten derzeit knapp 700 Mitarbeiter

Foto: dpa/Patrick Seeger

1. Zahlen Bei der Polizei des Rhein-Kreises Neuss arbeiten derzeit knapp 700 Mitarbeiter. Sieben der acht Kommunen des Rhein-Kreises haben eine Polizeiwache. Die Ausnahme ist Rommerskirchen. Bei der Polizei-Leitstelle in Neuss werden jährlich mehr als 30.000 Einsätze bearbeitet. Die tatsächliche Anzahl der Anrufe, die über den Notruf eingehen, ist um ein vielfaches höher.

2. Kontakt Neben der Notruf-Nummer (110) und der allgemeinen Rufnummer (02131 3000) kann die Polizei im Rhein-Kreis Neuss auch per E-Mail kontaktiert werden. Die Anliegen, die per Mail an poststelle.neuss@polizei.nrw.de gehen, werden an die zuständige Stelle weitergeleitet. Für Sprach- und Hörgeschädigte besteht zudem die Möglichkeit, sich per Fax über die Notrufnummer 110 an die Polizei zu wenden.

3. Anzeige Unter www.polizei.nrw/internetwache kann online Strafanzeige erstattet werden – in Fällen, die kein dringendes Einschreiten zur Abwehr einer konkreten Gefahr benötigen.

4. Missbrauch Der Notruf ist für echte Notfälle freizuhalten. Wer den Notruf missbräuchlich wählt, also aus vermeintlichem Spaß, als Unfug, Mutprobe oder wohl wissentlich die Polizei zu stören, macht sich strafbar.

5. Unfall Übrigens: Die Polizei informiert, dass man nicht verpflichtet ist, bei einem Verkehrsunfall ohne Verletzte die Polizei zu rufen, wenn alle Beteiligten vor Ort sind. Denn oft lasse sich der Schaden über die Versicherung regeln. Das gelte allerdings nicht, wenn der Verdacht einer Straftat (zum Beispiel Trunkenheit, Drogenkonsum oder Verkehrsunfallflucht) vorliegt.

(capf)
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