Brauchtum in Neuss Schützengipfel-Beschlüsse

Neuss · Beim Schützengipfel haben Vertreter der Vereine mit der Stadt erörtert, wie mit der Corona-bedingten Sondersituation in diesem Jahr umgegangen werden. Ein Überblick über fünf Fakten, die bei dem Treffen auf den Tisch kamen.

 Die Schützenfeste in Neuss fallen 2020 aus.

Die Schützenfeste in Neuss fallen 2020 aus.

Foto: Endermann, Andreas (end)

1. Böllern Ein Arbeitskreis von Vertretern der Stadt und einiger Vereine hat beim Schützengipfel verabredet, dass jetzt doch vom Böllern am jeweiligen Festtag auch in den Stadtteilen Abstand genommen wird. Böllern sei das Locken zum Fest, sagt Rechtsdezernent Holger Lachmann. Und locken will man nicht.

2. Totengedenken Eine Veranstaltung zum Totengedenken bleibt pro Verein erlaubt. Die Teilnehmerzahl darf 100 Personen nicht überschreiten, vorab muss der Stadt ein Konzept vorgelegt werden.

3. „Ersatzaktivitäten“ Die Schützen sollen zu ihrem Fest keine Ersatzveranstaltungen im öffentlichen Raum planen. Auf die Einhaltung des Verbots sollen die Vorstände einwirken.

4. Schaustellerfonds Der aus Schützenkreisen angeregte Hilfsfonds für die Schausteller kommt nicht zustande. Grund: Mitgliedsbeiträge dürfen dafür nicht zweckentfremdet werden. Stattdessen  werden die Schützen nun für den Rheinischen Spezialitätenmarkt  auf dem Wendersplatz zu werben.

5.Festtermin Derzeit gilt, dass ab dem 1. September, dem letzten Festtag der Neusser, wieder Großveranstaltungen möglich sind. Bitte des NBSV an die Stadt: Event-Anfragen auf der Rennbahn für den Termin nicht annehmen.

(-nau)
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