Erfahrung aus dem Rhein-Kreis Neuss Führerschein-Umtausch – des bemühten Bürgers Pflicht

Rhein-Kreis · Über den Versuch eines mittelbegabten Online-Nutzers, seine alte Fahrerlaubnis in einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Ein subjektiver Bericht über Geduld und Ungeduld an der Schnittstelle zwischen digitaler und analoger Welt, der mit Gedanken beim Feierabendbier endet.

 Graue und rosa deutsche Führerscheine müssen – gestaffelt nach Geburtsjahrgängen der Autofahrer – umgetauscht werden (Symbol-Bild).

Graue und rosa deutsche Führerscheine müssen – gestaffelt nach Geburtsjahrgängen der Autofahrer – umgetauscht werden (Symbol-Bild).

Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Ohde/Bildagentur-online/Ohde

Dies ist eine Geschichte über die Pflicht. Die gibt es tatsächlich noch. Zwar nicht als Impfpflicht im Kampf gegen das Coronavirus, wohl aber als Pflicht zum Führerscheinumtausch. Nach der dritten EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) müssen alle Führerscheine, die vor dem 13. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Ziel ist der einheitliche, fälschungssichere EU-Standard. Um die Behörden vor einer Überlastung und die Bürger vor zu langen Wartezeiten zu schützen, versucht die Bundesrepublik über eine Staffelung nach Geburts- und Ausstellungsjahren für eine zeitliche Entzerrung zu sorgen. So weit, so gut.