Neuss Freispruch nach Laser-Attacke

Neuss · Es war ein Glücksfall für die Polizei, als vor zwei Jahren zwei Brüder festgenommen werden konnten, die mit einem Laserpointer ein Flugzeug angepeilt hatten. Doch das Gericht konnte keinen der beiden Angeklagten überführen.

 Das sichergestellte Tatwerkzeug: ein grüner Laserpointer.

Das sichergestellte Tatwerkzeug: ein grüner Laserpointer.

Foto: Polizei

Eine Straftat, zwei geständige Brüder — aber wer von beiden ist der Täter? Weil das gestern vor dem Neusser Jugendschöffengericht nicht eindeutig geklärt werden konnte, sprach die Kammer zwei 21 und 32 Jahre alte Brüder frei, die am 27. Juli 2010 erst einen Urlaubsflieger von Air Berlin im Landeanflug auf Düsseldorf und danach die Besatzung des Polizeihubschraubers "Hummel V" mit einem Laserpointer angeblitzt und zu blenden versucht hatten.

Wer genau die Maschinen anvisierte, blieb allerdings in der Verhandlung offen. "Auf Spekulationsbasis entscheiden wir hier nicht", begründete der vorsitzende Richter Heiner Cöllen das Urteil, gegen das die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen will.

Es war ein Freispruch mit Ansage. Denn weil Cöllen schon aus dem Studium der Prozessakte absehen konnte, dass Täter und Tatbeteiligung wohl kaum eindeutig zu klären sein dürften, hatte er die Eröffnung der Hauptverhandlung abgelehnt. Diese wurde letztlich vom Landgericht Düsseldorf als übergeordneter Instanz nach Beschwerde der Staatsanwaltschaft angeordnet. Begründung: Es bestehe ein begründeter Tatverdacht, dass "beide Angeklagte als Mittäter gemeinschaftlich den Laserpointer bedient" haben.

Zeugen hatte das Gericht nicht geladen, es lehnte auch den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, die Polizeibeamten, die in jener Julinacht die beiden Angeklagten und einen dritten — unbeteiligten — Bruder in Weckhoven festgenommen hatten, in den Zeugenstand zu rufen. Deren Aussagen waren schließlich verlesen worden.

Den Laserpointer, den der ältere, nicht vorbestrafte Angeklagte den Beamten bereitwillig ausgehändigt hatte, ließ das Gericht vom Fraunhofer-Institut untersuchen. Ergebnis: Das Gerät, das der Angeklagte für acht Euro erworben hatte, sei durchaus geeignet, Augenverletzungen herbeizuführen. Letztlich geblendet aber wurden die Piloten in beiden Maschinen nicht.

Drittes Beweismittel gestern war der Film aus der Wärmebildkamera des Polizeihubschraubers. Der zeigte zwei Personen auf einem Wirtschaftsweg bei Weckhoven, dann das Haus, in dem diese verschwanden und schließlich beide auf dem Balkon der Wohnung, in der sie kurz danach festgenommen wurden. Identifizierbar waren die Menschen im Film jedoch nicht.

"Wir wissen: Einer, der hier ist, ist der Täter. Der kann sagen: Heute ist ein Glückstag", sagte Cöllen in der Urteilsbegründung. Er könne ein Unbehagen angesichts des Freispruchs nachvollziehen, aber nicht anders entscheiden als im Zweifelsfall für die Angeklagten. Denn das Gericht müsse dem Täter Tat und Tatbeitrag nachweisen. Die Aussage eines der Angeklagten bei der Polizei "Wir haben Scheiße gebaut" reiche dazu als Schuldeingeständnis nicht aus.

(NGZ/rl)
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