Neuss Freispruch für Neusser Dachdecker

Neuss · Urteil: Ein tödlicher Unfall an Dreikönigenstraße ist den Chefs nicht anzulasten.

Der Arbeitsunfall im Februar 2011, bei dem ein 37-jähriger Dachdecker an der Dreikönigenstraße von einem Gerüst aus zehn Meter Höhe in den Tod stürzte, ist seinen Vorgesetzten nicht anzulasten. Zu dieser Einschätzung kam gestern das Düsseldorfer Landgericht, das die Inhaber einer Weckhovener Bedachungsfirma vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freisprach. Das Urteil des Neusser Amtsgerichtes, das 2012 Vater und Sohn zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt hatte, wurde aufgehoben. Auch die Staatsanwaltschaft hatte am Ende der gestrigen Berufungsverhandlung auf Freispruch plädiert, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Das Amtsgericht war der Überzeugung gewesen, dass das nicht vorschriftsmäßig aufgebaute Gerüst, an dem die Bordbretter fehlten, dafür verantwortlich war, dass der Angestellte, der auf der obersten Gerüstlage leblos zusammengesackt war, von dort abstürzen konnte. Zeugen machten gestern klar, dass das Gerüst noch nicht fertig und der Verunglückte trotz Warnungen seiner Kollegen aufgestiegen war. Weil seine Chefs die Arbeiten weder freigegeben noch angeordnet hatten, wie Rechtsanwalt Rudolf Esders als ihr Verteidiger hervorhob, kam das Gericht zu dem Schluss: Der Verunglückte handelte leichtsinnig und eigenverantwortlich.

(-nau)
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