Neuss Flüchtlings-Zuweisung steigt: Stadt muss Wohnungen schaffen

Neuss · Die Stadt richtet sich darauf ein, dass fortan mehr Flüchtlinge nach Neuss kommen, die dauerhaft bleiben. Im Rat sprach Sozialdezernent Ralf Hörsken bei seiner Information an die Stadtverordneten-Versammlung von einer "verschärften Lage". Grund: Mit der so genannten Wohnsitzauflage hat das Land zum 1. Dezember auch einen neuen Schlüssel für die Zuweisung der Flüchtlinge auf die einzelnen Kommunen eingeführt. So wurde die Stadt Neuss verpflichtet, 160 anerkannte Flüchtlingen dauerhafte Aufnahme zur gewähren. Bis zum Jahresende 2017 werden es 1000 Menschen sein, hatte der Sozialdezernent bereits vor einigen Tagen gesagt. Spätestens in drei Monaten, so Hörsken im Stadtrat, "brauchen wir neue Wohnkapazitäten".

 Sozialdezernent Ralf Hörsken unterrichtete den Stadtrat.

Sozialdezernent Ralf Hörsken unterrichtete den Stadtrat.

Foto: Stadt

Mit der Wohnsitzauflage weist das Land den Städten und Gemeinden Flüchtlinge zu, die drei Jahre in der jeweiligen Kommunen bleiben (müssen). Diese Kontingente werden nicht mehr mit den Flüchtlingen verrechnet, die etwa in einer Landeseinrichtung leben. Das war bei den Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) der Fall, die im ehemaligen Alexius-Krankenhaus betrieben wurde, nun geschlossen und bald in den Neubau auf der Rennbahn einziehen wird.

Ralf Hörsken versichert, dass die Verwaltung an dem Konzept der dezentralen Unterbringung, verteilt auf alle 27 Stadtbezirke, festhalten werde. Derzeit werden Standorte geprüft, denn mit der Wohnsitzauflage ist verbunden, dass Massenunterkünfte nicht mehr akzeptiert werden; ebenso wenig Standorte in Gewerbegebieten. Das "Alex", ab 1. Januar ist der städtische Bauverein Eigentümer, soll als "kommunale ZUE" für "300 bis 400 Menschen" genutzt werden, die von dort nach "vier bis sechs Wochen" dann in ihre Wohnungen ziehen. "So lernen wir unsere Flüchtlinge kennen", sagt Hörsken, "und können überlegen, wer wohin am besten passt."

(lue-)
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