Zwei Jahre Haft für 46-jährigen Falsche Schecks

Ein 46-jähriger Türke ist am Donnerstag wegen Betruges in 25 Fällen, jeweils in Tateinheit mit Urkundenfälschung, wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in 20 Fällen sowie wegen versuchten Betruges in zwei Fällen vom Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden.

Der Angeklagte, der seit 1971 in der Bundesrepublik lebt, erschlich sich in den Monaten Februar bis September 1998 zu Unrecht mit angekauften gestohlenen und gefälschten Schecks insgesamt 36 800 Mark. Der Polizei hatte der Angeklagte viel Arbeit beschert. Die einzelnen Fallakten füllten zehn Aktenordner. Zur Anklage sei es jetzt erst gekommen, da die Staatsanwaltschaft "erheblich überlastet" gewesen sei. "Justiz und Strafverfolgung steuern einem Kollaps entgegen," stellte der Vorsitzende, Richter Wilfried Bott, in diesem Zusammenhang fest.

Der türkische Staatsangehörige mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung erfüllte sich einen Jugendtraum und wurde 1988, nach einer Ausbildung in seiner Heimat, Juwelier. Sein Geschäft errichtete er in Neuss und eröffnete Filialen in Viersen und in den Niederlanden, die er jedoch aus wirtschaftlichen Gründen vor einige Jahren wieder aufgeben musste. Der Vater dreier Kinder lebt seit Ende 1995 in Scheidung. Schulden häuften sich. Seinem Geständnis zufolge hatte ihm ein Profifußballer von Fortuna Düsseldorf Schecks angeboten. Er sei ihm als "Mohamed" vorgestellt worden. Danach sei er mit einem gewissen "Murat" ins Geschäft gekommen.

Der Angeklagte hatte dann nach eigener Aussage pro Scheck 200 Mark bezahlt und für 400 Mark eingelöst und damit Lieferanten, private Schulden und auch das Finanzamt Viersen bezahlt. "Murat füllte die Schecks aus und unterschrieb sie. Der konnte auch fälschen", schilderte der Juwelier. Auf seine Frage, woher die Schecks kämen, sei ihm geantwortet worden: "Das brauchst du nicht zu wissen." Richter Bott wollte"nicht das Schicksal eines jeden Schecks" erhellen, erklärte aber, dass zehn von ihnen aus einem Einbruch in Willich und weitere fünf aus einem Handtaschendiebstahl in Düsseldorf stammten. Als besonders verwerflich bewertete der Vorsitzende, dass der Angeklagte die Schecks weiter gereicht habe, obwohl er sie als "bedenklich" erkannt haben müsse.

Mit dem deutlichen Hinweis an die Staatsanwaltschaft, die Annahme und Weitergabe von Schecks stellten eine Urkundenfälschung dar, füllte er die tatbestandsmäßige Lücke der Anklageschrift. Auch wenn der Angeklagte geständig gewesen sei, so sei es doch eher als ein "Geständnis mit dem Rücken an der Wand" zu bewerten. Die Darstellungen der Verteidigung, die auf Bewährung plädierte, qualifizierte Bott als "Jammertal" ab. Wegen einer negativen Sozialprognose - der Angeklagte ist wegen Hehlerei und Verstoß gegen das Waffengesetz vorbestraft - sah das Gericht von einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung ab und folgte mit dem Strafmaß dem Antrag der Staatsanwältin. "Durch den Angeklagten konnten üble Straftäter Schecks zu Geld machen und ein Leben in Luxus führen", lautete das ernüchternde Fazit des Richters. Erbe

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