Neuss Facebook-Partys: Stadt sorgt vor

Neuss · Die "Generation Facebook" verabredet sich nicht nur im Internet. Immer öfter wird dort auch zu so genannten Facebook-Partys aufgerufen und nur ein Treffpunkt angegeben. Vor zwei Wochen lief in Wuppertal eine solche spontane Party aus dem Ruder.

 Jürgen Schmitz: Partys ohne Veranstalter gab es in Neuss noch nicht.

Jürgen Schmitz: Partys ohne Veranstalter gab es in Neuss noch nicht.

Foto: woi

Es gab Verletzte, Festnahmen und Ärger um die Übernahme der Kosten. Für Freitag war eine weitere solche Party dort ordnungehördlich untersagt worden, am Wochenende sprach gar Landesinnnenminister Ralf Jäger einer Warnung vor dem Besuch solcher Feiern aus. Wie wappnet sich Neuss für solche Fälle? Eine Frage an Jürgen Schmitz, im städtischen Bürger- und Ordnungsamt für Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten zuständig.

Herr Schmitz, beobachtet auch die Stadt Neuss soziale Netzwerke wie Facebook im Internet, um rechtzeitig auf solche Partyverabredungen aufmerksam zu werden?

Jürgen Schmitz Ja. Das Ordnungsamt beobachtet regelmäßig soziale Netzwerke im Internet, unter anderem auch Facebook. Zugriff auf diese Internetseiten haben die Gewerbeabteilung sowie die Mitarbeiter, die für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständig sind.

Was wird veranlasst, wenn entsprechende Informationen über eine geplante Party eingehen?

Schmitz Zunächst wird Kontakt mit dem Veranstalter aufgenommen. Nachdem dieser sein "Partykonzept" vorgestellt hat, werden in Absprache mit den beteiligten Stellen, gegebenenfalls also auch der Polizei oder dem Bauordnungsamt entsprechende Maßnahmen getroffen. Partys, bei denen der Veranstalter im Vorfeld nicht zu ermitteln war, hat es bis jetzt in Neuss nicht gegeben.

Der Landesinnenminister warnt nun die Jugendlichen vor dem Besuch solcher Feten. Inwiefern kann von solchen Partys eine Gefahr ausgehen?

Schmitz Durch die im Vorfeld nicht oder nur schwer kalkulierbare Besucherzahl ist es für die Behörden besonders schwierig, entsprechende präventive Maßnahmen zu treffen. Wie die jüngsten Vorfälle in Wuppertal und in Hamburg gezeigt haben, besteht die Gefahr, dass gewaltbereite Personen diese Partys für ihre Zwecke missbrauchen. Während dieser Partys kam es zu zahlreichen Sachbeschädigungen und sogar zu Personenschäden.

Wer haftet, wenn etwas passiert?

Schmitz Grundsätzlich haftet der Veranstalter für alle Arten von Schadensfällen, wenn auf seiner Party etwas passiert. Ist der Veranstalter, wie in Wuppertal, jedoch nicht zu ermitteln, trägt der Staat beziehungsweise der Steuerzahler die angefallenen Kosten.

Wie sieht es mit kleineren Feiern aus? Darf ich meinen Geburtstag mit lauter Musik feiern?

Schmitz Kleinere, private Feiern sind zulässig. Allerdings sind dabei die Vorschriften des Landes-Immissionsschutzgesetzes unbedingt zu beachten. Jeder hat sich danach so zu verhalten, dass Dritte nicht gestört werden. Um 22 Uhr beginnt die Nachtruhe. Der Geburtstag sollte also nur mit entsprechender, gemäßigter Lautstärke gefeiert werden.

Wann wird eine private Feier öffentlich?

Schmitz Eine private Feier wird öffentlich, wenn Jedermann die Möglichkeit der Teilnahme hat. Bei Facebook-Partys ist dies dann der Fall, wenn der Veranstalter durch entsprechendes Häkchensetzen die Feier als öffentlich kennzeichnet, also jeder Facebook-User die Veranstaltungseinladung sehen und seine Teilnahme bestätigen kann.

(NGZ/rl)
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