Neuss Ex-Richter bricht sein Schweigen

Neuss · Neuss Im Prozess gegen einen ehemaligen Richter und Rechtsanwalt aus Neuss hat der Angeklagte am Donnerstag vor dem Düsseldorfer Landgericht sein Schweigen gebrochen. Erstmals machte der 56-Jährige gegenüber einer vom Gericht beauftragten Psychiaterin Angaben zum Tatablauf. Er räumte ein, für den Fall einer endgültigen Trennung schon seit Monaten geplant zu haben, seine Ex-Frau umzubringen. Eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten wollte die zuständige Psychiaterin in ihrem Gutachten nicht ausschließen.

Neuss Im Prozess gegen einen ehemaligen Richter und Rechtsanwalt aus Neuss hat der Angeklagte am Donnerstag vor dem Düsseldorfer Landgericht sein Schweigen gebrochen. Erstmals machte der 56-Jährige gegenüber einer vom Gericht beauftragten Psychiaterin Angaben zum Tatablauf. Er räumte ein, für den Fall einer endgültigen Trennung schon seit Monaten geplant zu haben, seine Ex-Frau umzubringen. Eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten wollte die zuständige Psychiaterin in ihrem Gutachten nicht ausschließen.

Die Expertin hatte vom Gericht den Auftrag erhalten, die Persönlichkeit des Angeklagten zu untersuchen. Um herauszufinden, ob der Ex-Richter des Duisburger Amtsgerichts bei seiner Tat im September vergangenen Jahres möglicherweise im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt hat, führte die Psychiaterin zunächst ein mehrstündiges Gespräch mit dem Neusser Juristen. Außerdem befragte sie auch die Ärzte, bei denen der 56-Jährige in Behandlung war.

Das Ergebnis: Der ehemalige Richter leidet unter einer krankhaften seelischen Störung. Ob die allerdings auch ursächlich für die mutmaßliche Gewalttat in der Neusser Innenstadt war, ist eher fraglich. So stellte die Psychiaterin fest, dass es bei dem Angeklagten immer wieder "manische Phasen" gäbe. Er sei manchmal euphorisch, dann verfalle er wieder in Depressionen. Unmittelbar vor der Tat habe er sich in einer depressiven Phase befunden.

"Er stand quasi sowohl beruflich als auch privat vor den Scherben seines Lebens", so die Sachverständige. Alkoholprobleme seien hinzugekommen, täglich habe er erhebliche Mengen Bier getrunken. Er sei deshalb auch stationär in der Psychiatrie in Neuss behandelt worden. "Während seine Ärzte von einer schweren Depression ausgehen, würde ich sie als mittelschwer bezeichnen", so die Expertin, "immerhin war er in der Lage, in der Psychiatrie die Beziehung zu einer Frau aufzubauen. Das macht niemand, der völlig depressiv ist." Nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie Ende August habe er wieder täglich getrunken.

Auslöser für die Tat am 5. September sei dann ein Telefonat mit seiner Ex-Frau gewesen. "Sie hat sich abweisend verhalten." Daraufhin habe er den Entschluss gefasst, einen Plan umzusetzen, den er nach eigenen Angaben schon seit Monaten im Kopf hatte. "Er wollte seine Frau steinigen." Ohnehin habe der Ex-Richter den "Hang zum Drama". "Deshalb sollte die Frau auch mit einem Stein der Liebe getötet werden. Das alles hatte etwas Theatralisches." Mit dem Stein in der Hand und einem Messer in der Jacke habe er sich auf den Weg Richtung Neustraße gemacht, wo seine Ex-Frau in einer Boutique als Verkäuferin arbeitete.

"Dort hat es nach seinen Angaben ein Wortgefecht gegeben, dann wollte er mit dem Stein zuschlagen, konnte sich aber nicht richtig dazu durchringen." Die Frau hatte wohl auch deshalb nur leichtere Verletzungen erlitten. Anschließend sei er von mehreren Passanten überwältigt worden. "Von Erinnerungslücken hat er mir gegenüber nichts gesagt", so die Psychiaterin. Gegenüber der Polizei hatte der Ex-Richter stets erklärt, er könne sich an nichts erinnern - angeblich, weil er vorher zwölf Flaschen Bier getrunken hatte.

Nach Meinung der Sachverständigen kann die krankhafte seelische Störung des Angeklagten mit einem Hang zu Depressionen zu einer Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit am Tattag geführt haben. "Das ist nicht wahrscheinlich, aber unmöglich ist es nicht." Gut möglich, dass das Gericht deshalb feststellt, dass eine verminderte Schuldfähigkeit nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Mittwoch wird der Prozess fortgesetzt. Dann könnte auch das Urteil gesprochen werden.

(NGZ)
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