Mitarbeiterin stirbt nach Angriff mit Messer Ermittler informieren über Attacke im Jobcenter

Neuss · Nach dem tödlichen Messerangriff auf eine Sachbearbeiterin im Jobcenter Neuss bleiben viele Fragen offen. Jetzt wollen die Ermittler mit Einzelheiten an die Öffentlichkeit gehen. Begünstigen Überlastung und Frust in Jobcentern solche Taten?

Einen Tag nach der tödlichen Attacke auf eine Jobcenter-Mitarbeiterin in Neuss bei Düsseldorf wollen die Ermittler am (heutigen) Donnerstag über Einzelheiten informieren. Bei einer Pressekonferenz von Polizei und Staatsanwaltschaft soll es um Hintergründe der Tat gehen. Das Motiv des mutmaßlichen Täters war zunächst völlig im Dunkeln geblieben.

Der 52-Jährige war am Mittwoch bei einem unangemeldeten Besuch allein im Büro der Sachbearbeiterin, als er sie mit dem Messer attackierte. Ein Kollege des Opfers alarmierte die Polizei. Die 32 Jahre alte Frau starb später im Krankenhaus. Der Mann wurde in der Nähe des Jobcenters festgenommen. Eine Mordkommission ermittelt.

Nach Beobachtung der Deutschen Polizeigewerkschaft in Nordrhein-Westfalen nehmen An- und Übergriffe auf Beschäftigte von Jobcentern zu. Bei einer Befragung von 500 Mitarbeitern im Jahr 2009 habe jeder vierte angegeben, Opfer eines Übergriffs gewesen zu sein.

Anlass seien häufig ablehnende Bescheide in Hartz-IV-Verfahren. Die komplizierte und oft schwer durchschaubare Gesetzeslage provoziere Wut und Verzweiflung.

Im Neusser Fall arbeitete das Opfer seit 2009 für das Jobcenter. Die Frau sei Arbeitsvermittlerin für Arbeitslosengeld-II-Empfänger in einem Projekt für über 50-jährige Kunden gewesen, teilte das Jobcenter mit.

Der Vorsitzende der Jobcenterpersonalräte Uwe Lehmensiek beschrieb am Mittwoch die Situation in vielen Jobcentern als durch Überlastung und Frust geprägt. Druck und Sparzwänge trügen zu aggressivem Kundenverhalten bei.

Übergriffe könnten durch einen realistischen Betreuungsschlüssel und eine "vernünftige Personalausstattung" reduziert werden. Das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, mahnte hingegen: "Nichts, aber auch gar nichts, rechtfertigt eine solche Handlungsweise."

(dpa)
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