Neuss Eltern und Stadt streiten um Integrationshelfer

Neuss · Wenn Kinder mit Behinderung den Offenen Ganztag nutzen, werden Integrationshelfer nicht bezahlt. Die Parteien streiten sich vor Gericht.

 Nikola Welter (oben mit Mutter Sile und Schwester Lisa) würde gerne den Offenen Ganztag besuchen. Für die Finanzierung kämpft ihre Familie gemeinsam mit Ursula von Schönfeld und Hermann-Josef Wienken vom Verein Igll.

Nikola Welter (oben mit Mutter Sile und Schwester Lisa) würde gerne den Offenen Ganztag besuchen. Für die Finanzierung kämpft ihre Familie gemeinsam mit Ursula von Schönfeld und Hermann-Josef Wienken vom Verein Igll.

Foto: lh, woi

Nikola Welter geht gerne zur Schule. Die Neunjährige besucht die dritte Klasse der Konradschule und würde auch gern den Offenen Ganztag besuchen. Doch da fangen die Probleme an. Denn Nikola ist körperbehindert. Sie sitzt im Rollstuhl, weil sie an einer Tetraspastik leidet, von der ihre Arme und Beine betroffen sind. Auch das Sprechen fällt dem Mädchen schwer.

 Nikola Welter (oben mit Mutter Sile und Schwester Lisa) würde gerne den Offenen Ganztag besuchen. Für die Finanzierung kämpft ihre Familie gemeinsam mit Ursula von Schönfeld und Hermann-Josef Wienken vom Verein Igll.

Nikola Welter (oben mit Mutter Sile und Schwester Lisa) würde gerne den Offenen Ganztag besuchen. Für die Finanzierung kämpft ihre Familie gemeinsam mit Ursula von Schönfeld und Hermann-Josef Wienken vom Verein Igll.

Foto: lh, woi

An der Konradschule besucht Nikola den inklusiven Unterricht, eine Integrationshelferin begleitet sie während der Schulzeit. Doch die Inklusion hört am Nachmittag auf – der OGS-Träger weigert sich, Nikola ohne "Eingliederungshilfe" dort zu betreuen. Die Stadt wiederum will die Kosten dafür – rund 20 Euro pro Stunde – nicht tragen. "Wir zahlen bereits einige Stunden selbst", sagt Nikolas Mutter Silke Welter, die in Teilzeit arbeitet und daher einen Anspruch auf den OGS-Platz angemeldet hat. Würde die Familie, die derzeit den vollen OGS-Satz plus die Kosten für die Eingliederungshilfe zahlt, die Integrationshelferin für alle OGS-Stunden buchen, kämen an die 1000 Euro im Monat zusammen. "Das ist einfach nicht zu stemmen", sagt Silke Welter, die deswegen gegen die Stadt geklagt hat – und vor dem Sozialgericht Düsseldorf Recht bekam.

"Der Fall der Familie Welter ist kein Einzelfall", sagt Hermann-Josef Wienken. Der Schriftführer des Pro-Inklusions-Vereins Igll (Initiative gemeinsam leben & lernen) hat selbst gegen die Stadt prozessiert, um für seine behinderte Tochter zu erreichen, dass ihr während der Nachmittagsbetreuung ein Integrationshelfer finanziert wird. Auch in diesem Fall fiel das Urteil zugunsten der Familie aus. Denn das Gericht argumentiert, dass Kommunen alles, was den Schulbesuch behinderter Kinder erleichtert, finanzieren müssen. Denn so sieht es die Eingliederungshilfe-Verordnung des Sozialgesetzbuchs vor.

Die Stadt akzeptiert das nicht: Sie hat in beiden Fällen, die der Verein Igll unterstützend begleitet, Berufung eingelegt. Die Neusser Verwaltung will sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern – wie ein Sprecher sagt, sei die Auffassung der Stadt, dass das "Vermögen der Eltern bei der Nachmittagsbetreuung berücksichtigt werden soll". Damit wäre der Verein Igll sogar einverstanden. "Wir haben versucht, Gespräche zu führen, damit wenigstens ein Teil der Kosten erstattet werden", sagt Igll-Vorsitzende Ursula von Schönfeld, zumal die Stadt vom Land Zuschüsse für die Betreuung behinderter Kinder in der OGS bekomme. "Doch wir stoßen auf taube Ohren", sagt sie.

Mutter Silke Welter glaubt, dass die Stadt mit der Berufung nur ein Ziel verfolgt: Das Verfahren in die Länge zu ziehen, bis ihre Tochter Nikola nicht mehr in der Grundschule ist. Dabei sei gerade die OGS für ihre Tochter wichtig, um von anderen Kindern zu profitieren, etwa um ihre sprachlichen Fähigkeiten zu verbessern. "Die Inklusion ist eine tolle Sache", sagt Welter. "Doch in der Umsetzung hapert es gewaltig."

(NGZ)
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