Misshandelter Junge aus Neuss Mordanklage gegen Onkel des getöteten Elfjährigen

Neuss · Dem Weckhovener wird vorgeworfen, seinen Neffen misshandelt und danach ermordet zu haben, um die Tat zu vertuschen.

 Dieses Foto wurde zu Hause bei dem mutmaßlichen Mörder gemacht - nur einen Tag vor seiner Festnahme.

Dieses Foto wurde zu Hause bei dem mutmaßlichen Mörder gemacht - nur einen Tag vor seiner Festnahme.

Foto: jasi

Seit Anfang Oktober sitzt er in Untersuchungshaft, nun wurde Anklage wegen Mordes gegen den Neusser Sven F. erhoben. Ihm wird vorgeworfen, seinen Neffen misshandelt und danach ermordet zu haben, um die Tat zu vertuschen.

Die Anklage wurde dem Landgericht Düsseldorf bereits zugestellt, bestätigte Gerichtssprecherin Elisabeth Stöve am Dienstag auf Nachfrage unserer Redaktion.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Verdächtigen in der 29-seitigen Anklageschrift die körperliche Misshandlung seines elf Jahre alten Neffen Jörg sowie Mord zur Verdeckung einer Straftat vor. Bislang waren die Beweggründe für die Tat undurchsichtig. Nun wird deutlich: der mutmaßliche Täter war schlichtweg wütend auf sein Opfer. Das geht zumindest aus der Anklageschrift hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht. Dem Angeklagten, der in der Justizvollzugsanstalt Duisburg in Untersuchungshaft sitzt, droht im Fall einer Verurteilung eine lebenslängliche Haftstrafe.

Mit schwersten Verletzungen musste das Opfer am 5. Oktober vergangenen Jahres in der Weckhovener Wohnung seines Onkels von Rettungskräften reanimiert werden. Dort lebte der Schüler seit ungefähr zehn Wochen, bis es zu dem Vorfall kam. Jörg kämpfte bis zuletzt um sein Leben, am 17. Oktober wurden die lebenserhaltenden Maschinen in der Düsseldorfer Uniklinik aber letztlich abgeschaltet.

Kurz nach der Festnahme des Weckhoveners hatten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Mitteilung erklärt, dass Sven F. in den Vernehmungen gestanden habe, seinem Neffen die gefährlichen Verletzungen zugefügt zu haben. Elisabeth Stöve bestätigt jedoch lediglich "detaillierte, widersprüchliche Einlassungen" des Angeklagten.

Jörg wurde am 26. Oktober nach einer bewegenden Trauerfeier in der Reuschenberger St.-Elisabeth-Kirche auf dem Südfriedhof beigesetzt. Schuldgefühle plagen Natascha F., die Mutter des ermordeten Jungen, noch immer. "Das werde ich mir nie verzeihen", sagt sie. Auf der Straße werde sie teilweise als "Rabenmutter" bezeichnet. In Weckhoven könne sie sich schon lange nicht mehr blicken lassen.

Die Neusserin hatte ihren ersten Sohn Jörg zu ihrer Mutter gegeben, als sie 18 Jahre alt war. Er sei eben ein Oma-Kind gewesen, begründet sie die damalige Entscheidung. Gemeinsam mit seiner Großmutter lebte Jörg in den ersten Wochen bei seinem Onkel. Als sie ins Krankenhaus eingeliefert wurde, begann jedoch das Martyrium für ihren Enkel - das tödlich endete.

Mittlerweile lebt die Großmutter bei Natascha F. und ihrem Lebensgefährten in einer Wohnung in Neuss. Ihr Mann - Jörgs Großvater - lebt in einem Pflegeheim. Natascha F. tritt wie ihre Mutter als Nebenklägerin auf und wird den Prozess in Düsseldorf vor Ort verfolgen. Sie hat sich mittlerweile psychologische Hilfe geholt. Die Anklageschrift habe sie aufgrund der detailreichen Ausführungen zu den schlimmen Verletzungen ihres Sohnes gar nicht lesen können. "Ich habe es getan - und es ist einfach grausam", sagt Natascha F.s Lebensgefährte, der namentlich nicht genannt werden möchte.

Nach Angaben der Großmutter habe ihr tatverdächtiger Sohn "von Anfang an etwas gegen Jörg gehabt". So habe er sich zunächst dafür ausgesprochen, dass sie ohne ihn in seine Wohnung zieht: "Das kam für mich aber nicht in Frage, weil ich ihn nicht alleine lassen wollte."

Wegen Körperverletzung bereits vorbestraft

Vorstrafe Sven F. ist in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Er wurde 2002 zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährung wurde später jedoch widerrufen, sodass er einen Teil der Strafe verbüßen musste.

Vorwurf Ihm wurde damals vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit Raub vorgeworfen.

(jasi)
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