Neuss Drei Jahre Haft für Kindesmisshandlung

Neuss · Mit einer Gefängnisstrafe ist gestern am Amtsgericht der Prozess um die Misshandlung des zur Tatzeit eineinhalbjährigen Noel in einer Wohnung in Weckhoven zu Ende gegangen.

Richter Heiner Cöllen verurteilte den arbeitslosen Freund (38) der Kindsmutter zu drei Jahren Haft und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Mutter (26) des Kindes kam mit sechs Monaten Haft auf Bewährung davon. Der Junge lebt inzwischen in einer Pflegefamilie.

Der Junge hatte nach der Geburt zunächst mit seiner Mutter in Dormagen-Hackenbroich gelebt, später waren beide zu Karl D. nach Weckhoven gezogen. Dort musste der kleine Junge offenbar des öfteren Schläge einstecken. "Es war ein liebloser und schroffer Umgang, dem der Junge ausgesetzt war", erklärte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. "Unter anderem glaubte die Angeklagte, sie könnte das Kind durch lautes Anschreien beruhigen." Letztlich gipfelte alles in einer Tat im Juni 2010. Laut Urteil wurde der Junge damals von Karl D. massiv misshandelt. Weil sich der 38-Jährige ärgerte, dass der Junge partout keine Ruhe geben wollte. Daraufhin schlug er ihm mehrfach gegen den Kopf. Das Kind musste in die Uniklinik Düsseldorf eingeliefert werden und lag dort mit lebensbedrohlichen Verletzungen auf der Intensivstation.

Der Angeklagte hatte die Tat gegenüber der Polizei und auch im Prozess zunächst gestanden, dann aber sein Geständnis widerrufen. "Der Widerruf in letzter Minute erscheint uns nicht nachvollziehbar", sagte Cöllen. Aufgrund einer Reihe von Vorstrafen verurteilte er den arbeitslosen Weckhovener zu drei Jahren Gefängnis.

Seine Freundin kam deutlich glimpflicher davon. Ihr hatte ein Gutachter attestiert, "unverschuldet erziehungsunfähig" zu sein. Somit konnte die 26-Jährige lediglich wegen Körperverletzung verurteilt werden. Das Sorgerecht für Noel hat sie verloren.

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