Reinigungsgebühr: Es kocht an der Bonhoeffer-Straße Drei Familien klagen gegen die Stadt Neuss

Nah und doch unerreichbar ist die Weckhovener Straße für die Familien Braun, Stötzel und Rohleder von der Dietrich-Bonhoeffer-Straße in Weckhoven. Zwei Grünstreifen, 3,50 und 7,60 Meter dick, sowie ein fünf Meter breiter und auch noch tiefer liegender Rad- und Gehweg trennen deren Häuser von der Straße.

Kein Weg, nicht einmal ein Trampelpfad führt durch dichtes Grün direkt dorthin. Trotzdem sollen sich die Familien als Anlieger fühlen, meint die Stadt Neuss, die allen Dreien deshalb jährlich rund 400 Straßenreinigungsgebühr abknöpft. Für die Weckhovener Straße. Nachdem zahlreiche Widersprüche ergebnislos blieben, haben die drei Familien jetzt geklagt. Die Klageschrift liegt beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf.

CDU-Ratsherr Jens Hartmann sind neben dem Fall Dietrich-Bonhoeffer-Straße noch andere bekannt, in denen sich Bürger gegen die Gebührenbescheide der Stadt mit Beschwerden und Einsprüchen zur Wehr setzen. Deshalb hatte der Vorsitzende des Bauausschusses jüngst laut darüber nachgedacht, diese Gebühr abzuschaffen. Statt dessen könnten die Kosten für die Straßenreinigung über eine Erhöhung der Grundsteuer eingetrieben werden - ein Gesetz des Landes vom 20. November 1997, so hat er in Erfahrung gebracht, lässt das ausdrücklich zu.

Grundsteuer zahlen alle Hausbesitzer. Deshalb fände Paul Braun eine solche Regelung nur gerecht. Dann nämlich würden auch seine direkten Nachbarn belastet, an deren Haus der Postbote mit dem Gebührenbescheid für die Straßenreinigung bislang vorüber gegangen ist - wie er erst kürzlich und zufällig bei einer Geburtstagsfeier in der Nachbarschaft erfuhr. "Von unseren vier aneinanderliegenden Häusern zahlen nur die ersten und die letzten. Die ersten für die Bonhoeffer-Straße, die letzten für die nicht zugängliche Weckhovener Straße", beschreibt Katharina Stötzel die Situation. Die Gebührenordnung auf den Prüfstand zu stellen, ist auch in ihren Augen deshalb überfällig.

Die Ungleichbehandlung resultiert aus der Straßenreinigungs-Satzung, nach der zahlen muss, wer an eine Straße direkt angrenzt. Und dabei wird nach Metern gerechnet. Das sind jeweils 30 im Falle der Familien Braun, Stötzel und Rohleder, die allein über einen Stichweges, der von der Bonhoeffer-Straße abzweigt, zu ihren Häusern kommen. Die in städtischen Plänen noch eingezeichneten Fußwege zur Weckhovener Straße wurden nie gebaut. Ob die Ansicht der Stadt, diese Familien trotzdem auch weiterhin für die Weckhovener Straße zahlen zu lassen, Bestand hat, müssen jetzt die Richter entscheiden. Paul Braun: "Die Chancen stehen Fifty-Fifty." -nau

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