Neuss Die Stellungnahmen zur PID-Entscheidung im Wortlaut

Neuss · Im Bundestag wurde am Donnerstag über den Verbleib der Präimplantationsdiagnostik entschieden. Die Abgeordneten durften ihr Votum frei für oder gegen ein Verbot abgeben.Die Abgeordneten aller Fraktionen im Rhein-Kreis Neuss erklären, wie sie diese Gewissensentscheidung getroffen haben und auf welche Weise sie diese begründen.

 Ansgar Heveling, CDU, ist ein erklärter Gegner der Präimplantationsdiagnostik und hatte den Verbotsantrag mitunterzeichnet.

Ansgar Heveling, CDU, ist ein erklärter Gegner der Präimplantationsdiagnostik und hatte den Verbotsantrag mitunterzeichnet.

Wie haben Sie persönlich abgestimmt?

 Hermann Gröhe, CDU, hat für das Verbot der Präimplantationsdiagnostik gestimmt.

Hermann Gröhe, CDU, hat für das Verbot der Präimplantationsdiagnostik gestimmt.

Otto Fricke, FDP: "Ich habe heute für den überfraktionellen Antrag unter Federführung von meiner Kollegin Ulrike Flach votiert. Dieser Entwurf befürwortet, grob skizziert, eine eng begrenzte Zulassung der PID, also von Gentest an im Labor erzeugten Embryonen. Die PID wird auch bei diesem Gesetzesentwurf grundsätzlich verboten, aber in Ausnahmefällen zugelassen. Vor allen Dingen in dem Fall, wenn die Eltern die Veranlagung für ein schweres vererbbares Leiden haben oder eine Tot- oder Fehlgeburt droht."

 Otto Fricke, FDP, stimmte für den Gesetzentwurf, der Gentests an Embryonen in bestimmten Fällen erlaubt.

Otto Fricke, FDP, stimmte für den Gesetzentwurf, der Gentests an Embryonen in bestimmten Fällen erlaubt.

Foto: ddp, ddp

Ansgar Heveling, CDU: "Ich persönlich habe für ein gesetzliches Verbot der PID gestimmt."

 Bijan Djir-Sarai, FDP, hat für die begrenzte Zulassung der PID gestimmt.

Bijan Djir-Sarai, FDP, hat für die begrenzte Zulassung der PID gestimmt.

Hermann Gröhe, CDU: "Ich habe für das Verbot der Präimplantationsdiagnostik gestimmt."

Bijan Djir-Sarai, FDP: "Ich habe den von mir mitgezeichneten Antrag meiner Kollegin Ulrike Flach für eine begrenzte Zulassung der PID unterstützt."

Bernd Scheelen, SPD: "Ich befürworte, dass die PID in Ausnahmefällen angewandt werden kann und habe dem Antrag im Bundestag zugestimmt, der die Zulassung in Grenzenermöglicht."

Was waren für Sie die ausschlaggebenden Gründe, so zu votieren?

Fricke: "Aus meinem christlichen Glaube heraus, hätte ich für das vollständige Verbot der PID stimmen müssen. Die Entscheidung habe ich aber im Lichte meiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung als Abgeordneter getroffen, der immer die "Für" und "Wider" gegeneinander abwägen muss. Meine Hauptgründe waren:

a) Ich bin davon überzeugt, dass unsere Gesellschaft verantwortungsvoll mit den Möglichkeiten der PID umgehen wird. Würde ich von Anfang an von einem Missbrauch ausgehen, müsste ich jeden Eingriff unter Generalverdacht stellen.

b) Für mich stehen die betroffenen Paare im Vordergrund. Ihnen entsprechende Hilfsangebote zu geben und sie nicht weiterhin ins Ausland zu drängen lag mir u.a. am Herzen.

c) Mit der Ablehnung der PID würden wir alle in einen Wertewiderspruch geraten. Denn nicht nur der Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Beratungsregel ist möglich, sondern auch "die Pille danach" oder den Abbruch der Schwangerschaft nach PND bei einer starken Gesundheitsgefährdung der Frau. Es wäre also widersprüchlich, das Leben vor der Schwangerschaft einem stärkeren Schutz zu unterwerfen, als den Fötus während der Schwangerschaft."

Heveling: "Als einer der Initiatoren dieses Gesetzentwurfs habe ich große ethische und gesellschaftspolitische Bedenken gegen die PID. Ich sehe die Gefahr, dass unsere Gesellschaft durch die Zulassung der PID ihre Menschlichkeit verliert. Denn letztlich würde eine Entscheidung darüber erlaubt, welches Leben gelebt werden darf und welches nicht. Körperliche oder intellektuelle Beeinträchtigungen dürfen wir nicht automatisch mit Leid oder Benachteiligung verbinden. Sie sind selbstverständlicher Ausdruck menschlicher Vielfalt. Ich habe Verständnis dafür, wenn Eltern sich ein gesundes Kind wünschen. Jedoch denke ich, dass dies nicht die Entscheidungsgrundlage für ein Gesetz sein darf, das den gesamtgesellschaftlichen Umgang mit der PID in Deutschland regelt. Eine Zulassung der PID selbst in begrenztem Umfang würde nicht nur die Akzeptanz unserer menschlichen und gesellschaftlichen Vielfalt gefährden, sondern zudem Rechtfertigungsdruck auf Eltern ausüben, die die PID ablehnen oder ein Kind mit Beeinträchtigungen bekommen. Den "Wert" eines Lebens vor der Einpflanzung eines Embryos zu bestimmen, wäre willkürlich und ethisch nicht tragbar. Nach unserem christlichen Menschenbild besitzt jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und Teilhabe. So bestimmt es auch die Werteordnung unseres Grundgesetzes ausdrücklich. Das ist für mich die wichtigste Orientierung."

Gröhe: "Die Präimplantationsdiagnostik eröffnet im Rahmen der künstlichen Befruchtung die Möglichkeit, zu entscheiden, welches Leben zugelassen und welches Leben verworfen wird. Dies ist nach meiner festen Überzeugung mit der Heiligkeit des Lebens unvereinbar. Ich befürchte zudem, daß noch so enge Ausnahmeregelungen für die Zulassung der PID nicht halten werden."

Djir-Sarai:"Für Paare mit bestimmten Erbkrankheiten, die aus Vorsicht ihren Kinderwunsch aufgegeben hatten, bedeutet die PID eine Chance, ein gesundes Kind zu bekommen."

Scheelen: "Eltern dürfen PID künftig nutzen, wenn auf Grund ihrer genetischen Veranlagung einehohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kindoder für eine Tot- oder Fehlgeburt besteht. Für diese Paare haben wir
heute eine gute Entscheidung gefällt."

Wie kommentieren Sie die Entscheidung des Bundestages?

Fricke: "Mit der heutigen Abstimmung wurde auf dem Feld der PID Rechtssicherheit geschaffen. Für die Ausgestaltung der eröffneten Möglichkeiten sehe ich noch offene Fragen, so z.B. hinsichtlich der "lizensierten Zentren" und der "Überwachung". Hier plädiere ich für hohe Anforderungen, die sowohl an die Dokumentation der behandelnden Ärzte, als auch an Transparenz und Datenerfassung gestellt werden müssen. Und ich hoffe, dass es die richtige Entscheidung war, denn Sicherheit gibt es bei solchen Fragen nie."

Heveling: "Ich bedaure die heute getroffene Entscheidung des Deutschen Bundestages, da ich sie gesellschaftspolitisch für sehr problematisch halte. Zudem befürchte ich, dass diese Entscheidung zwangsläufig weitere schwerwiegende Entscheidungen etwa in Zusammenhang mit dem Embryonenschutzgesetz nach sich ziehen wird, deren ethische Rechtfertigung für mich sehr fraglich ist."

Gröhe: "Ich bin über die Entscheidung des Deutschen Bundestages sehr traurig, versage aber nach einer sehr ernsthaften Debatte der Mehrheit nicht den Respekt. Keiner hat sich die Entscheidung leicht gemacht."

Djir-Sarai: "Ich begrüße es, dass die PID in Deutschland nun - in engen Grenzen- und unter strengen Bedingungen natürlich - legal ist und wir hier eine Rechtssicherheit geschaffen haben. Das Verfahren darf allerdings kein Routine-Eingriff werden, sondern muss auf die Fälle beschränkt bleiben, bei denen unsägliches Leid abgewendet werden kann bzw. neuem Leben eine Chance eröffnet wird."

Scheelen: "Der Antrag konnte sich nach intensiver Debatte mit großer
Mehrheit durchsetzen. Damit haben wir eine Gesetzeslage geschaffen,
durch die die betroffenen Eltern nicht kriminalisiert werden."

(NGZ)
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