Debatte um Mietkosten in Neuss Linke: Landrat redet Rechtsbruch klein

Neuss · Der Streit um den grundsicherungsrelevanten Mietspiegel und die Mietkosten für 15.000 Hilfeempfänger im Kreis spitzt sich zu, der Ton wird rauer. Nachdem Landrat Hans-Jürgen Petrauschke am Freitag erstmals ausführlich zu einem Urteil des Sozialgerichtes Stellung bezogen hatte, das den Mietspiegel in seiner Fassung vor 2019 für ungültig erklärt und die Anhebung der Obergrenzen um 25 Prozent angeregt hatte, schießt nun die Fraktion „Die Linke“ zurück.

 Vincent Cziesla: „Um Ansprüche betrogen“.

Vincent Cziesla: „Um Ansprüche betrogen“.

Foto: Berns, Lothar (lber)

„Der Kreis redet den Rechtsbruch klein“, fasst der Stadtverordnete Vincent Cziesla seine Kritik zusammen. Und er fordert die Kreisverwaltung im  Namen seiner Fraktion auf, auf ein Berufungsverfahren zu verzichten und sich schnell an die Arbeit an einem neuen Konzept zu machen.

Die Linken hätten schon lange darauf hingewiesen, dass der Mietspiegel des Kreises nicht den Gegebenheiten des Wohnungsmarktes entspricht und „Unzählige Menschen um ihre Ansprüche betrogen werden“, sagt Cziesla. Die Behauptung des Landrates, nur vier Prozent der Hilfeempfänger seien von Kürzungen betroffen, täusche über das tatsächliche Ausmaß hinweg. Und er fügt hinzu: „Vier Prozent von 15.000 Haushalten sind immer noch 600 Haushalte und noch mehr Menschen, die sich dahinter verbergen und dank der zu niedrigen Mietzahlungen unter dem Existenzminimum leben.“

Aus der Stellungnahme des Landrates leiten die Linken die Vermutungen ab, dass der Kreis derzeit nicht an einer Lösung im Sinne der Betroffenen interessiert ist. „Kein Wort von einer praktischen und schnellen Lösung für die Menschen, die zu wenig Geld erhalten. Stattdessen wird von pauschalen Kappungsgrenzen und Gesamtkosten für die Unterkunft geredet“, sagt Cziesla. Politische Dogmen und Kostenerwägungen aber würden den Betroffenen nicht helfen. Stattdessen sollte bis zur Erarbeitung eines neuen Konzeptes  die Praxis des Jobcenters geändert werden. Cziesla: „Der Kreis muss Kostensenkungsaufforderungen zurücknehmen und zukünftig sicherstellen, dass eine Aufforderung zur Kostensenkung nur dann erfolgt, wenn diese zumutbar und möglich ist. So sieht es das Gesetz vor.“

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