Pandemiebekämpfung im Rhein-Kreis Auf diesen Neusser Straßen sind Masken nun Pflicht

Neuss · Die Stadt Neuss hat die Straßen benannt, auf denen nun eine Maske getragen werden muss. Polizei und Ordnungsamt werden in diesen Bereichen, kündigt die Verwaltung an, das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung kontrollieren.

 Auf diesen Straßen in Neuss herrscht jetzt Maskenpflicht.

Auf diesen Straßen in Neuss herrscht jetzt Maskenpflicht.

Foto: Schnettler

Seit Montag gelten wegen des hohen Inzidenzwertes auch im Rhein-Kreis verschärfte Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dazu gehört auch eine Erweiterung der Maskenpflicht in, wie es in der Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises heißt, stark frequentierten öffentlichen Außenbereichen. Als Beispiel wurden unter anderem Fußgängerzonen genannt. Die hat Neuss nicht. Dafür aber stark frequentierte Straßenzüge und Plätze. In welchen nun ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, wurde am Dienstag festgelegt.

Im Hauptstraßenzug in der Innenstadt sind das Oberstraße zwischen Hessenstraße und Markt, Hymgasse, An der Münze, Markt, Krämerstraße, Freithof, Münsterplatz und Münsterstraße, Neustraße, Büchel, Sebastianusstraße, Glockhammer zwischen Münsterstraße und Büchel, Spulgasse, Meererhof, Niederstraße, Am Konvent und Krefelder Straße. Weiterhin wurde festgelegt, dass im Bereich des Bahnhofs auf folgenden Straßen und Plätzen jetzt Alltagsmasken zu tragen sind: Theodor-Heuss-Platz, Marienkirchplatz, Elisen- und Collingstraße. Der dritte Bereich, der seitens des Ordnungsamtes als „stark frequentiert“ eingestuft wurde und damit maskenpflichtig ist, ist der Bereich der Stadthalle. Dazu zählen: Am Obertor, Augustinusstraße zwischen Am Obertor und Stresemannallee, Stresemannallee zwischen Augustinusstraße und ZUE Neuss sowie Selikumer Straße zwischen der Zufahrt zur Stadthalle und Augustinusstraße. Damit besteht nun eine Maskenpflicht in nahezu der gesamten Neusser Innenstadt.

Dass nur das Sinn mache, hatte auch am Montag Christoph Napp-Saarbourg, Vorsitzender der Zukunftsinitiative Neuss (ZIN) im Gespräch mit unserer Redaktion gesagt. „Eine Maske zu tragen, verändert zwar das Einkaufsverhalten, aber es ist unbedingt notwendig“, sagte Napp-Saarbourg. Dass die Stadt Mönchengladbach sehr schnell die Straßen benannt hatte, in denen eine Maskenpflicht gelten soll, lobte er: „Nur so kann das funktionieren.“ Wie es funktioniert, wird sich zeigen. Wichtig ist nun, dass Innenstadtbesucher auch wissen, wo sie „draußen“ Maske tragen müssen. Wie sie darauf aufmerksam gemacht werden sollen, darüber konnte Stadtsprecher Tobias Spange am Dienstagabend noch keine Auskunft geben.

Aber er kündigte an, dass diejenigen, die nun bei Kontrollen auf den ausgewiesenen Straßen und Plätzen maskenlos erwischt werden, nicht direkt zur Kasse gebeten werden. „Wir machen das zunächst einmal so, wie wir es immer machen, wenn etwas neu eingeführt wird: Wir sprechen die Leute an und machen sie aufmerksam“, erklärt Tobias Spange und fügt hinzu: „Erst wenn sich jemand uneinsichtig zeigt oder zum wiederholten Mal ohne den Mund-Nasen-Schutz angetroffen wird, wird er ein Bußgeld zahlen müssen.“ Wie hoch das dann ausfallen wird, war am Dienstag noch nicht klar. „Dazu muss der Rhein-Kreis eine Regelung treffen“, so Spange. Kreissprecher Reinhold Jung konnte dazu jedoch noch keine Angaben machen.

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