In Pflege- und Gesundheitsberufen Betätigungsverbot für 163 Corona-Ungeimpfte im Rhein-Kreis Neuss

Rhein-Kreis · Seit März gilt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Pflege- und Gesundheitsberufen. Etliche Beschäftigte lehnen eine Corona-Impfung trotzdem ab. Das hat nun für sie berufliche Konsequenzen. Aber es gibt auch Hilfe für sie.

 Wer in Krankenhäusern oder Pflegeinrichtungen arbeitet, muss – auch zum Schutz von Patienten und Heimbewohnern – gegen das Coronavirus geimpft sein. Kreisweit lehnen 163 Beschäftigte in diesem Sektor eine solche Impfung ab. Das hat jetzt Konsequenzen.

Wer in Krankenhäusern oder Pflegeinrichtungen arbeitet, muss – auch zum Schutz von Patienten und Heimbewohnern – gegen das Coronavirus geimpft sein. Kreisweit lehnen 163 Beschäftigte in diesem Sektor eine solche Impfung ab. Das hat jetzt Konsequenzen.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Seit Mitte März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Aber erst jetzt, mehr als sechs Monate später, hat das Kreisgesundheitsamt 163 Betretungs- und Tätigkeitsverbote gegen Beschäftigte in Pflege- und Betreuungsberufen ausgesprochen. Und das, obwohl das Bundesgesetz wahrscheinlich über das Jahresende hinaus nicht verlängert wird und ausläuft.