Neue Corona-Regeln in Neuss Was jetzt in Bädern, Eishalle und Wellneuss gilt
Neuss · Am 13. Januar tritt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Dabei rücken neue Regelungen zum Nachweis von Tests sowie Erleichterungen für geboosterte Menschen in den Fokus. Ein Überblick.
Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW hat Auswirkungen auf den Freizeitbereich. Dies gilt unter anderem für die Schwimmbäder der Stadtwerke Neuss, die Eissporthalle sowie die Sauna-Landschaft Wellneuss. Gegenüber der letzten Verordnung von Ende Dezember entfällt die Testpflicht für immunisierte Besucher, die zusätzlich zur Grundimmunisierung entweder über eine Auffrischungsimpfung („Booster“) verfügen oder in den vergangenen drei Monaten von einer Corona-Infektion genesen sind. Die Ausnahme von der Testpflicht gilt unmittelbar ab Erhalt der Auffrischungsimpfung.
Als nicht überall praktikabel erweist sich hingegen der Vorstoß der NRW-Landesregierung, dass „ersatzweise auch ein Schnelltest unter der Aufsicht einer fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person“ vor Ort angeboten werden kann. Diese in der ab 13. Januar geltenden Corona-Schutzverordnung geregelte Möglichkeit einer Vor-Ort-Testung ist nicht verpflichtend. Die Stadtwerke Neuss weisen darauf hin, dass eine Testmöglichkeit durch das Stadtwerke-Personal an den Eingängen der Schwimmbäder, der Eissporthalle und des Wellneuss derzeit nicht möglich ist. Allerdings gibt es in direkter Nachbarschaft zu Südbad und Wellneuss weiterhin die Möglichkeit von kostenfreien Bürgertests im Corona-Testzentrum in der Eissporthalle. Der Eingang befindet sich links neben deren Südeingang. Zu beachten sind dabei die Öffnungszeiten. Das Testzentrum in der Eissporthalle ist montags von 10 bis 17 Uhr, mittwochs von 10 bis 18.30 Uhr sowie freitags und samstags von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Das teilen die Stadtwerke Neuss mit.
Eine Vor-Ort-Testmöglichkeit kann laut neuer Corona-Schutzverordnung überall dort angeboten werden, wo ein negativer Test für den Zutritt erforderlich ist (also bei 2G plus und 3G). Der jeweilige Betreiber der Einrichtung entscheidet, ob er ein solches Angebot macht. Zu beachten ist: Ein Vor-Ort-Test gilt nur für das konkrete Angebot, bei beaufsichtigten Selbsttests wird auch kein Testnachweis ausgestellt. Wer mehrere Angebote wahrnehmen möchte, muss daher auch in jeder Einrichtung einen entsprechenden Test machen.
Die in den Schnelltestzentren angebotenen Tests sind hingegen 24 Stunden gültig und mit einem Testnachweis versehen. Eine Übersicht zu Anbietern gibt es unter www.rhein-kreis-neuss.de/schnelltest und unter www.neuss.de/testmoeglichkeiten.