Kurzes Vergnügen in Inzidenzstufe Null Ab Samstag wieder Einschränkungen im Rhein-Kreis Neuss

Neuss · Die Inzidenz im Kreis ist seit acht Tagen über zehn. Das bedeutet: Stufe eins. Zum Schwimmen brauchen die Badegäste wieder einen Test, in der Gastronomie darf die Maske nur am Tisch abgesetzt werden. Ein Blick auf die Corona-Regeln.

 Die Zäune müssen wieder rausgeholt werden. Freibad und Hallenbad werden wegen der neuen Inzidenzstufe nämlich wieder getrennt.

Die Zäune müssen wieder rausgeholt werden. Freibad und Hallenbad werden wegen der neuen Inzidenzstufe nämlich wieder getrennt.

Foto: Stadtwerke Neuss

All zu lange hielt die Inzidenzstufe null im Rhein-Kreis Neuss nicht. Am 9. Juli wurde sie eingeführt, ab Samstag (24. Juli) gilt wieder Stufe eins, weil die 7-Tage-Inzidenz im Kreis acht Kalendertage lang über zehn lag. Das bedeutet auch, dass einige Bereiche des öffentlichen Lebens wieder etwas stärker kontrolliert werden. „Die wieder steigenden Infektionszahlen zeigen, dass die Corona-Pandemie nicht überwunden ist“, erklärt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. In einer Mitteilung appelliert er an alle nicht-Geimpften, schnellstmöglich einen Termin zur Impfung auszumachen.

Kontaktbeschränkungen Treffen im öffentlichen Raum sind laut neuer Verordnung ohne Einschränkungen erlaubt, wenn die Personen nicht aus mehr als fünf Haushalten stammen. Außerdem können sich bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen, wenn sie sich vorher testen. Immunisierte Personen (vollständig Geimpfte und Genesene) dürfen in beiden Fällen zusätzlich teilnehmen.

Freizeit und Vergnügung Besonders starken Einfluss hat die neue Inzidenzstufe auf den Betrieb der Bäder in Neuss. Dort werden die Zeitfenster für die Schwimmzeiten werden wiedereingeführt. „Die Kapazität in den Bädern wird wieder drastisch reduziert“, erklärt Jürgen Scheer, der Pressesprecher der Stadtwerke. Man werde auf das bewährte Buchungssystem zurückgreifen. Außerdem ist der Besuch der Bäder künftig nur noch geimpften, getesteten und genesenen Personen erlaubt. „Im Südbad werden Hallen- und Freibad wieder getrennt“, so Scheer. Im Freibad gilt die Testpflicht hingegen nicht. Erlaubt ist weiter die Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen wie Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten ohne Negativtest. Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichem sind im Innen- und Außenbereich ohne Negativtest möglich. Freizeitparks und Spielbanken dürfen ebenfalls mit Negativtest öffnen. Die Öffnung von Clubs- und Diskotheken ist im Außenbereich für bis zu 250 Personen mit Negativtest zulässig.

Einzelhandel Keine Testpflicht gibt es derweil weiterhin im Einzelhandel. Erlaubt ist ein Kunde pro 10 Quadratmeter.

Gastronomie In Restaurants und Gaststätten muss die einfache Rückverfolgbarkeit wieder gewährleistet werden. Dafür ist im Innenbereich und außen die Hinterlegung von Name, Adresse, Telefonnummer oder Email sowie der Aufenthaltszeitraum notwendig. Eine Testpflicht gibt es weiterhin nicht. „Wir gehen jetzt halt wieder zurück auf den Stand von vor 14 Tagen“, sagt der Inhaber der Hafenliebe Neuss Christian Schoepe. Das heißt, die Maske darf wieder nur am Tisch abgesetzt werden.

Kultur Für Veranstaltungen in Kinos, Theatern oder Konzerthäusern hatte es zuletzt nur noch wenige Beschränkungen gegeben. Veranstalter konnten sich aussuchen, ob sie Tests verlangen, oder Sitzplätze im Schachbrettmuster aufbauen. In der neuen Inzidenzstufe ist wieder beides verpflichtend. Außerdem gilt eine Auslastungsgrenze von 1000 Personen. Bei weniger als 200 teilnehmenden Personen entfällt die Testpflicht.

Kinder- und Jugendarbeit Auch das Ferienangebot der Kinder- und Jugendarbeit muss sich an die veränderten Regeln anpassen. „Daran sind wir mittlerweile aber gewöhnt und freuen uns, überhaupt arbeiten zu können“, sagt Mascha Degen vom Treffpunkt Upside Down. Tests waren zuletzt nur zu Beginn eines Angebots nötig, dieser muss jetzt zweimal wöchentlich erfolgen. „Wir haben ohnehin regelmäßig getestet“, sagt Degen. Eine Maske muss laut Verordnung auch im Innenbereich nicht getragen werden. Die Kinder und Jugendlichen in ihrer Einrichtung nehmen die Regeln an. „Das läuft alles super“, sagt sie. Grundsätzlich zulässig sind laut Verordnung Gruppenangebote in Innenräumen mit 30 jungen Menschen, im Freien mit 50. Ein Negativtest ist nicht erforderlich, außer eben bei Ferienangeboten.

Sportveranstaltungen Auch nicht laufen wie geplant wird das Tennis-Bundesligaspiel am kommenden Sonntag (25. Juli). Der TC Blau-Weiß Neuss muss sein Hygienekonzept etwas anpassen. „Das hatten wir die ganze Zeit in der Hinterhand“, sagt der Vorsitzende Abraam Savvidis. Die Leute müssen sich entweder vorher online oder vor Ort an den Kassen registrieren. Außerdem wird ihnen ein Platz zugeordnet. Es dürfen 1000 Zuschauer ohne Negativtest teilnehmen. Eine Maske muss auch hier nicht getragen werden. Beim Sport treiben braucht man teilweise wieder einen Test. Dann ist aber auch Kontaktsport mit bis zu 100 Personen innen und außen weiterhin möglich. Für kontaktlosen Sport gilt die Testpflicht hingegen weiter nicht, beim Sport im Innern, zum Beispiel im Studio, muss aber die Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein.

Tourismus Übernachtungen sind mit voller gastronomischer Versorgung möglich. Ein Negativtest ist erforderlich. Busreisen sind mit Negativtest auf eine Kapazitätsbegrenzung von 60 Prozent begrenzt, falls nicht ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen oder alle medizinische Masken tragen. Wenn alle Teilnehmer einer Busreise aus Regionen der Inzidenzstufe eins kommen, entfällt dort die Kapazitätsbegrenzung.

Tagungen/Messen Zulässig im Innenbereich sind Tagungen mit höchstens 1000 Teilnehmern und Negativtest, im Außenbereich auch mit mehr als 1000 Teilnehmern ohne Negativtest.

Messen und Märkte Messen und Ausstellungen sind laut Corona-Regelung des Landes mit einer Begrenzung auf einen Besucher pro sieben Quadratmeter sowie einem Hygienekonzept zulässig. In geschlossenen Räumen ist ein Negativtest erforderlich. Für Jahrmärkte besteht keine Testpflicht.

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