Corona im Rhein-Kreis Neuss Shoppen wohl bald nur mit negativem Schnell-Test

Rhein-Kreis · Der Rhein-Kreis Neuss hat an drei aufeinander folgenden Tagen einen Sieben-Tage-Inzidenzwert über 100 – am Donnerstag betrug der Wert 110,0 – aufgewiesen. Die Notbremse soll aber verhindert werden. Der Kreis will die „Test-Option“ ziehen, um Lockerungen zu erhalten – und wartet auf das Land.

 Die Öffnungszeiten des Impfzentrums im Rhein-Kreis Neuss wurden verlängert (Symbol-Bild).

Die Öffnungszeiten des Impfzentrums im Rhein-Kreis Neuss wurden verlängert (Symbol-Bild).

Foto: dpa/Peter Kneffel

Grundsätzlich wird bei einem Sieben-Tage-Inzidenzwert, der an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt, vom Land NRW die sogenannte Corona-Notbremse gezogen. Aber das Land hat ein Hintertürchen offengelassen: die „Test-Option“. Der Rhein-Kreis gehört zu den Gebietskörperschaften, die davon Gebrauch machen wollen, um derzeit bestehende Lockerungen in eingeschränktem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen zu erhalten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Kreisverwaltung vorbereitet.

Wenn die aktuelle Rechtslage sich nicht ändert, wird die neue Allgemeinverfügung, die auch schon mit der Landesregierung abgestimmt ist, in dem Moment greifen, wenn der Kreis offiziell in die Notbremse rutschen würde. Je nach Veröffentlichung des zuständigen Ministeriums ist damit laut Kreis am Dienstag oder Mittwoch zu rechnen.

Laut aktuellem Entwurf der Allgemeinverfügung wären folgende Angebote – oft mit Terminbuchung – nach dem Inkrafttreten nur noch mit einem tagesaktuellen negativen Schnell-Test möglich: Zutritt zu Bibliotheken und Archiven, Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen, Freizeitsport von Kindern in Gruppen von maximal 20 Personen, Besuch von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks. Außerdem gilt die Regelung für Geschäfte, die aktuell per Click&Meet betreten werden dürfen, und für Handwerks- und Dienstleistungen, bei denen ein Abstand von 1,50 Meter zum Kunden nicht eingehalten werden kann, zum Beispiel kosmetische Maniküre, Massagen, Tätowierung und Piercen. Unter www.rhein-kreis-neuss.de/schnelltest gibt es eine Übersicht zu Anbietern von Schnelltests. Sie wird laufend aktualisiert.

Darüber hinaus wird die Impfkampagne vorangetrieben. Der Astrazeneca-Impfstoff für Menschen ab 60 Jahre steht bereit. Um die Impfstoffkontingente schnellstmöglich verimpfen zu können, hat das Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss die Öffnungszeiten ab 2. April bereits um zwei Stunden bis 22 Uhr verlängert und somit auch über die Osterfeiertage täglich 14 Stunden geöffnet.

Die Priorisierung ist für diese Impfangebote ausgesetzt. Die Terminierung erfolgt über die Buchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Internet-Adresse www.116117.de oder über die Hotline unter 116 117. Die zur Verfügung gestellten Impfdosen – einschließlich der bisher zugewiesenen Kontingente, die nicht weiter für die berufsindizierten Impfungen genutzt werden können – sollen vollständig der Terminvereinbarung zugeführt werden. Die Vereinbarung eines Impftermins über die Buchungssysteme wird ab dem 3. April bis einschließlich zum 5. April möglich sein. Danach wird eine Terminierung nur noch für die ab 79-jährigen Personen (inklusive Über-80-Jährige) und deren Partnern möglich sein.

Ab Karsamstag sollen die Termin-Plattformen der Kassenärztlichen Vereinigungen in NRW für die Anmeldung zu den Impfungen – auch im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss – freigeschaltet werden. Das Land bat vorab um Verständnis, sollten die Plattformen aufgrund des erwarteten hohen Andrangs nicht immer reibungslos laufen. Wer sich im Rhein-Kreis Neuss über die Initiative „Impfbrücke“ anmelden möchte, muss zur Priorisierungsgruppe 2 gehören und kann einen Nachweis darüber sowie seine Mobilfunknummer per E-Mail an impfzentrum@rhein-kreis-neuss.de schicken. Wer dies schon gemacht hat, wird laut Kreis automatisch in die Liste aufgenommen und braucht nichts weiteres zu veranlassen.

(NGZ)
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